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Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes

Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Entlastung kleiner Kommunen bei der Wärmeplanung vor. Für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern wird ein stark vereinfachtes Verfahren eingeführt, die sogenannte kleine Wärmeplanung. Demnach können die für die Wärmeplanung verantwortlichen Stellen selbst entscheiden, ob sie dieses Verfahren nutzen möchten. Eine landesrechtliche Umsetzung ist nicht erforderlich. Aufwand und Verfahrensdauer sind in diesem Verfahren reduziert, da Bestands- und Potenzialanalysen, die Entwicklung von Zielszenarien sowie eine umfassende Dokumentation weitgehend entfallen.

Neue Regeln für IT und Kälteversorgung

Darüber hinaus werden laut Bundesbauministerium die Vorgaben zur Datenerhebung und -verarbeitung praxistauglicher gestaltet. Bestehende rechtliche Unsicherheiten würden beseitigt. Die Digitalisierung werde mit einer neuen, über die föderalen Ebenen hinweg nutzbaren IT-Infrastruktur vorangetrieben. Zudem würden mit der vorliegenden Novelle europarechtliche Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung der Kälteversorgung durchzuführen. Schließlich wird die Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert. Quelle: BMWSB/jb