Als längst überfälligen Schritt bezeichnet das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Möglichkeit, Strom aus gemeinschaftlich betriebenen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Mitbürger:innen weiterzugeben, stelle einen wichtigen Durchbruch für die Bürgerenergie dar. Zugleich sei es nur ein erster Schritt zu einem wirksamen, weit verbreiteten Energy Sharing. „Energy Sharing bietet entscheidende Vorteile gegenüber bisherigen Vor-Ort-Versorgungskonzepten: Erstmals kann der Strom über das öffentliche Netz über längere Distanzen hinweg geliefert werden“, erklärt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung. Sie kritisiert allerdings die fehlende Wirtschaftlichkeit der neuen Regelung: „Es gibt keinerlei Anreize, die den zusätzlichen bürokratischen und messtechnischen Aufwand kompensieren.“ Das BBEn bringt deshalb seinen Vorschlag für reduzierte Netzentgelte in den aktuellen Reformprozess bei der Bundesnetzagentur ein.
Unklare Marktkommunikation verschärft Probleme
Als weiteres großes Hindernis benennt sie den Umstand, dass Verteilnetzbetreibende, Anlagenbetreibende und Verbrauchende nicht gut genug miteinander kommunizieren. Mangelnde Digitalisierung und uneinheitliche Datenformate würden dazu führen, dass Energy-Sharing-Modelle vielerorts nicht umgesetzt werden könnten. Zudem seien Bürgerenergiegemeinschaften nicht ausdrücklich als Berechtigte für Energy Sharing in den Gesetzestext aufgenommen worden. „Die beschlossene Regelung schafft keine Planungssicherheit, weil sie juristisch unklar formuliert ist“, erläutert Lange. Die Bundesregierung hätte sich an dem eindeutigen Vorschlag des Bundesrates orientieren sollen.
Mieterstrom: Kundenanlagen doch noch in die Novelle aufgenommen
Seit einem Jahr herrscht gravierende Rechtsunsicherheit für Kundenanlagen, die Grundlage für Mieterstrom. Jetzt wurde eine Übergangslösung beschlossen: Bestandsanlagen und Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle angeschlossen werden, behalten drei Jahre lang die alten Regeln und gelten in dieser Zeit nicht als Netzbetreiber. „Das ist zwar eine kurzfristige Zwischenlösung für den Bestand, aber echte Rechtssicherheit besteht weiterhin nicht“, stellt Lange fest. Eine dauerhafte Lösung, insbesondere für größere Quartiersprojekte, fehle jedoch weiterhin. Quelle: BBEn/jb