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Chance für Energiegenossenschaften: Baugesetz privilegiert Batteriespeicher

Mit der Änderung des Baugesetzbuches hat der Bundestag eine langjährige Rechtsunsicherheit beendet und den Weg für den Ausbau von Speicherkapazitäten erheblich vereinfacht. So lautet das Fazit des Genoverbands, der Interessensvertretung von 2.800 Genossenschaften. „Die Entscheidung des Bundestages eröffnet die Möglichkeit, Speicherprojekte effizient und wirtschaftlich umzusetzen und damit die regionale Energieversorgung nachhaltig zu stärken“, erklärt Vorstand Peter Götz. Bislang war der Bau von Großbatteriespeichern im Außenbereich häufig mit komplexen Genehmigungsverfahren und regional unterschiedlichen Entscheidungen verbunden. Die neue Regelung schafft nun Klarheit: Speicherprojekte können schneller und rechtssicher umgesetzt werden – ein entscheidender Vorteil für Genossenschaften, die ihre Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasprojekte um leistungsfähige Speicher ergänzen wollen.

Batteriespeicher eröffnen Energiegenossenschaften lukratives Geschäftsfeld

Zusätzlich zur BauGB-Änderung wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz angepasst. „Das bedeutet, dass Multi-Use-Speicher künftig von einer erweiterten Netzentgeltbefreiung profitieren – ein wichtiger Impuls für neue Geschäftsmodelle“, erklärt Götz. Batteriespeicher können nicht nur einen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten, indem sie Lastspitzen ausgleichen und überschüssige Energie zwischenspeichern. Sie sind auch ein wichtiger Baustein für die Sektorenkopplung. Damit tragen Speicher dazu bei, die Effizienz der Energieversorgung zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Zusätzlich eröffnen sich für Energiegenossenschaften lukrative Einnahmequellen, was die Gesamtrendite deutlich steigern kann. Der Genoverband jedenfalls will seine Mitglieder unterstützen, die neuen Rahmenbedingungen zu nutzen. Quelle: Genoverband/jb