Zukunft Altbau
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Stromversorger einen variablen Stromtarif anbieten. Diese Tarife passen sich im Tagesverlauf an die Börsenstrompreise an, statt einen festen Preis zu bieten. Für Haushalte mit Wärmepumpe kann das Kosten sparen.
Variable Tarife geben Preisschwankungen an der Strombörse an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann den Strom dann nutzen, wenn der Preis niedrig ist. Günstig ist Börsenstrom vor allem in Zeiten, in denen viel erneuerbarer Strom im Netz ist.
Bei Wärmebedarf schaltet sich die Wärmepumpe dann automatisch an und beheizt das Haus. Ein Pufferspeicher nimmt überschüssige Wärme auf und speichert sie zwischen. Er hält das Wasser über mehrere Stunden warm und gibt die Wärme später an die Heizkörper ab, wenn erneut Heizbedarf entsteht, der Strompreis aber höher liegt.
Smart Meter schaffen die Grundlage
Ein variables Strompreismodell lässt sich nur mit einem intelligenten Messsystem richtig nutzen. Das Messsystem empfängt Daten zum aktuellen Strompreis und steuert die Wärmepumpe entsprechend. Zusätzlich braucht die Wärmepumpe eine passende Funktion zur Regelung.
Das Gesetz zum Neustart der Energiewende sieht eine schnellere Installation solcher Messsysteme vor. Bis 2032 sollen alle Haushalte damit versorgt sein. Der Ausbau läuft bisher langsam: Anfang 2026 waren nur rund vier Prozent der deutschen Haushalte mit Smart Metern ausgestattet.
Die Kosten für die Anschaffung sind gesetzlich gedeckelt. Für viele Haushalte betragen sie höchstens 30 Euro pro Jahr. Hinzu kommen meist einmalig bis zu 100 Euro für die Installation. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vom Stromverbrauch und von der Leistung der Photovoltaikanlage ab, wenn eine Anlage vorhanden ist.
Wer ein intelligentes Messsystem einbauen lassen will, muss sich an einen Messstellenbetreiber wenden. Diese Unternehmen bauen Stromzähler ein, betreiben und warten sie. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden, mit einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox sind gesetzlich verpflichtet, ein intelligentes Messsystem zu nutzen.
Speicher und Autos nutzen Preisfenster
Variable Tarife können nicht nur Wärmepumpen steuern. Auch ein Stromspeicher lässt sich in Phasen mit niedrigen Börsenstrompreisen laden und später nutzen, wenn der Strompreis steigt.
Jürgen Taxis, Ressortleiter Energieeffizienz und Regenerative Energien beim Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg: „Ist der Strom günstig, etwa nachts, wenn viel Windenergie im Netz ist, können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Zeit nutzen, um ihren Speicher zu laden. Früh morgens, wenn die Sonne noch nicht scheint und der Preis wieder höher ist, entlädt man die Batterie, um einen Teil des Stromverbrauchs zu decken.“
Auch Elektroautos können in günstigen Preisphasen geladen werden. Bidirektionales Laden eröffnet eine weitere Nutzung: Fahrzeuge mit dieser Funktion können Strom aus dem Akku in Zeiten hoher Preise in das Haus zurückspeisen. Einige Hersteller bieten diese Nutzung bereits in Verbindung mit einer geeigneten Wallbox an. Für die Rückspeisung in das Stromnetz arbeitet der Bund an einer gesetzlichen Regelung.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für das Zurückspeisen von Strom aus Elektroauto-Akkus in das Netz niedrigere rechtliche Hürden. Wird Strom wieder eingespeist, fällt dafür keine Netzentgelte und keine Stromsteuer an. Das vermeidet eine Doppelbesteuerung, weil diese Abgaben bereits beim Laden des Akkus anfallen.
Systeme vernetzen die Haustechnik
Intelligente Zähler können ihre Daten auch an ein Home Energy Management System weitergeben. Dieses System verbindet Stromnetz, Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher, Wärmepumpe und Wallbox. Es besteht aus Hardware am Zählerschrank und einer App.
Ein Home Energy Management System optimiert den Solarstromeigenverbrauch, senkt Stromkosten durch Lastmanagement und ermöglicht Ladestrategien für das Elektroauto. In der Praxis bleibt es jedoch schwierig, die verschiedenen Elemente der Hausenergieversorgung zusammenzubringen. Eine reibungslose Nutzung ist deshalb noch nicht immer möglich.
Bund fördert Ladepunkte:
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Die Zuschüsse liegen bei 1.300 bis 2000 Euro pro Stellplatz. 2.000 Euro gibt es für Ladepunkte, die bidirektionales Laden unterstützen.
Der Ausbau intelligenter Messsysteme soll bis 2032 alle Haushalte erreichen. Parallel arbeitet der Bund an den Regeln für die Rückspeisung aus Fahrzeugakkus in das Stromnetz.
Quelle: Zukunft Altbau / fl