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Softwarehersteller verweisen auf Untiefen des GEG

Die Berechnung des Erneuerbare-Energien-Anteils sei ein wunder Punkt des GEG, findet Winfried Schöffel, Geschäftsführer von Envisys. Denn unabhängig lasse das Gesetz eine Lücke. Es gebe aktuell  keine Rechenregeln zu einer GEG-konformen Berechnung des 65-%-Anteils Erneuerbarer, sondern nur die pauschalen Regelungen.

Das Gesetz bestimme eine Berechnung nach DIN 18599 von 2018. Diese enthalte gar keine Berechnung des erneuerbaren Anteils in Sinne des GEG. „Mit gutem Willen könnte man das Beiblatt 2 heranziehen, dass die Ermittlung des Erneuerbaren Anteils im Sinne des EEWärmeG beschreibt. Das ist nicht nur kein integraler Anteil der DIN 18599, auch nicht aus 2018, aber wichtiger: es taugt auch aus inhaltlichen Gründen nicht zur Berechnung im Sinne des GEG 2024“, erklärt er weiter. An einer Neufassung des Beiblatts 2 wird derzeit gearbeitet, um das Dilemma zu lösen.

„Aus unserer Sicht gibt es also aktuell keine Berechnungsvorschrift und es wird auch bis zum Inkrafttreten des GEG 2024 keine solche geben. Wir werden uns im Rahmen der Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung in Abstimmung mit dem BBSR um gangbare Lösungen bemühen, damit ab dem 1. Januar 2024 vollständig gearbeitet werden kann“, verspricht er. Die pauschalen Lösungen würden selbstverständlich vollständig in der Software umgesetzt und stünden pünktlich zur Verfügung. „Man wird in EVEBI erkennen können, ob eine pauschale Regelung zutrifft – ggf. werden wir weitere Eingabefelder anbieten, in die die dazu notwendigen Daten eingegeben werden können.“

Andreas Kern von Kern Ingenieurkonzepte, dem Anbieter der Softwarepakete Bauphysik und der GEG-Software Dämmwerk sieht „keine unlösbaren Probleme“. Die vielen Artikel, die 2020 aus dem EEWärmeG übernommen wurden (Nutzung erneuerbarer Energien) seien weggefallen. Dafür gebe es die einfache Forderung im §71, dass alle neuen Heizanlagen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Man werde mit großer Wahrscheinlichkeit „ein Update unserer Software mit dem 65% Nachweis rechtzeitig zum 1. Januar 2024 zur Verfügung stellen können. „Erfahrungsgemäß werden wir dann eine Konsolidierungsphase durchlaufen, das kann einige Monate mit kontroversen Diskussionen in Anspruch nehmen.“ Er finde das neue GEG gelungen. pgl