Wer ein größeres Wohngebäude besitzt, muss künftig nach einer bestimmten Frist die Heizungsanlage von Fachleuten überprüfen lassen. Treten bei dem Check Mängel auf, ist eine Optimierung vorgesehen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gesetzliche Grundlage der Regelung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Paragraph 60b). Es sieht vor, dass ab Oktober 2009 eingebaute wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten nach 16 Betriebsjahren überprüft werden müssen. Für die ersten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer war die Heizungsprüfung daher bis 30. September 2025 Pflicht. Wer eine noch ältere Heizung besitzt, hat dafür Zeit bis 2027. Zukunft Altbau rät, in die Jahre gekommene Heizungen schon früher untersuchen zu lassen und bei Bedarf unter anderem einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Es empfiehlt sich, die verpflichtende Prüfung entweder mit dem Schornsteinfegertermin zu kombinieren oder im Rahmen einer ohnehin stattfindenden Heizungswartung durchführen zu lassen.
Heizung unter der Lupe
Über 85 Prozent der Ölheizungen in Deutschland sind älter als 20 Jahre, bei den Gasheizungen sind es immerhin 66 Prozent. Das geht aus Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks im Jahr 2024 hervor. Um Heizungen sparsam betreiben zu können und die Effizienz der Geräte zu steigern, ist es notwendig, sie regelmäßig zu warten. Das GEG legt dies in Paragraf 60 für größere Gebäude fest.
Bei der Prüfung untersuchen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder qualifizierte Energieberater die Anlage in erster Linie auf mögliche Energieverluste. Erkennen sie dabei Mängel, beurteilen sie, ob das Gerät repariert werden muss oder ob es ausreicht, die Einstellungen zu optimieren. Folgende Fragen klären die Fachleute bei der Heizungsprüfung:
• Passen die Regelungseinstellungen zur Nutzung des Gebäudes ?
• Wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?
• Kann die Vorlauftemperatur abgesenkt werden?
• Ist eine effiziente Heizungspumpe vorhanden?
• Ist die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos?
Heizung optimieren und Geld sparen
Die Regelung einer Heizungsanlage richtig einzustellen, ist wichtig für einen optimalen Betrieb. Dabei wird dafür gesorgt, dass die einzelnen Räume des Hauses konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt werden. Nachts sollte man die Vorlauftemperatur durch Einstellung des Zeitprogramms herunterregeln. Senkt man die Temperatur ein bis zwei Stunden vorm Zubettgehen ab und erhöht sie kurz vorm Aufstehen wieder, kann man Heizkosten einsparen. Das gilt besonders für ältere und schlecht gedämmte Häuser. Drei Grad weniger Vorlauftemperatur entsprechen etwa einem Grad weniger Raumtemperatur bei Nacht.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten auch darauf achten, die Heizung im Sommerhalbjahr möglichst ganz abzuschalten und nur die Warmwasserversorgung laufen zu lassen. Im Herbst schaltet man die Heizung dann beim Unterschreiten der Heizgrenztemperatur wieder an. So kann sichergestellt werden, dass während kühlerer Wetterperioden im Sommer oder im frühen Herbst, die Heizung nicht zu früh anspringt.
Mehr Effizienz dank hydraulischem Abgleich
Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren, mit dem man Heizungsanlagen optimieren kann. Er sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper im Haus exakt die Menge Heizwasser ankommt, die benötigt wird. Dies gilt insbesondere an jenen Heizkörpern, die weiter entfernt vom Heizkessel installiert sind. Fachleute ermitteln beim hydraulischen Abgleich per Heizlastberechnung, wie es um die Dämmung des Gebäudes steht. Die Heizlastberechnung klärt, wie viel Wärme jeder einzelne Raum braucht, und bestimmt damit, welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder einzelne Heizkörper hat. Man kann dies an den Ventilunterteilen der einzelnen Heizkörper voreinstellen. Geprüft wird auch, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt wird.
Sobald ein Heizsystem hydraulisch abgeglichen ist, regelt die Pumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. Meist kann man dann auch die Vorlauftemperatur senken, was Energie und Kosten spart. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten darauf achten, dass beim hydraulischen Abgleich das Berechnungsverfahren B zum Einsatz kommt. Es ist zwar aufwändiger als das Schätzverfahren A, aber deutlich effektiver und sogar unabdingbar, wenn der Umstieg auf eine Wärmepumpe ansteht. Zwingend vorgeschrieben ist das Verfahren B auch für Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten; dabei müssen die Berechnungsunterlagen schriftlich dokumentiert und ihnen ausgehändigt werden.
Sichtung der Heizungspumpe
Die Heizungspumpe sorgt dafür, dass das erwärmte Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern gelangt. Doch häufig sind die Geräte veraltet oder ungeregelt und deshalb echte Stromfresser. Moderne Hocheffizienzpumpen dagegen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Pumpen und sparen dadurch 50 bis 150 Euro Stromkosten jährlich ein. Die Heizungsprüfer checken auch hier, ob Handlungsbedarf besteht und die Pumpe eventuell erneuert werden muss. Die Fachleute prüfen darüber hinaus, ob die Armaturen und Rohre gut gedämmt sind. Sind sie es nicht, geht viel Heizenergie verloren. Expertinnen und Experten empfehlen deshalb, Rohre mindestens so dick einzupacken, wie der Durchmesser des Rohres selbst ist.
Bestehende Termine für Heizungsprüfung nutzen
Idealerweise verbinden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer die Prüfung ihrer Heizungsanlage mit einem bereits vereinbarten Termin wie beispielsweise der Heizungswartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin. Laut Gesetz ist es ebenfalls erlaubt, sich die Heizungsprüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen. Gut zu wissen: Wer eine Heizungsanlage mit standardisierter Gebäudeautomation besitzt, ist nicht zur Heizungsprüfung verpflichtet. Das gilt auch für Anlagen, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen. Quelle: Zukunft Altbau / ab