In der Änderungsfassung aus dem Bundesgesetzblatt vom 28.07.2026
ist bei Anlage 1 Referenzgebäude Wohnen
Leitungslängen nach DIN 18599 und beim Warmwasser KEINE Solaranlage angesetzt
In der Volltextfassung aus https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html (vom Bundesministerium Justiz...)
ist bei Anlage 1 Referenzgebäude Wohnen
Leitungslängen nach DIN 4701-10 und beim Warmwasser EINE Solaranlage angesetzt
Was ist denn jetzt die richtige Fassung?????
1 Antwort
um zu antworten.
Fast ganz am Anfang in der Lesefassung unter Hinweise:
Das Referenzgebäude ändert sich erst zum 1.1.2027.