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KfW 266, nur bei Effizienzhaus 85 EE ( Ladenlokal Umbau)

Ich habe aktuell einen Kunden mit einem Mehrfamilienhaus in der Stadt. Im Erdgeschoss befindet sich ein bestehendes Ladenlokal, das im Zuge einer Nutzungsänderung zu Wohnraum umgebaut werden soll (KfW 266).

Leider finde ich keine eindeutige Aussage dazu, wie in diesem Fall die Anforderungen an den Effizienzhausstandard EH 85 EE zu betrachten sind.

Muss bei der Umnutzung bzw. Sanierung des Ladenlokals die gesamte Liegenschaft den Standard EH 85 EE erreichen, oder kann ausschließlich die neu entstehende Wohneinheit bzw. das bisherige Ladenlokal separat bilanziert und als EH 85 EE betrachtet werden?

Das Ladenlokal grenzt größtenteils an bereits beheizte Bereiche. Nach meiner bisherigen Berechnung könnte der Standard EH 85 EE für diesen Bereich voraussichtlich bereits durch den Austausch der vorhandenen Glasfronten erreicht werden.

Gibt es hierzu eine eindeutige Regelung bzw. ein entsprechendes Merkblatt oder Schreiben, auf das man sich beziehen kann?

1 Antwort

Zitat aus dem Merkblatt zu KfW 266 Seite 2 ganz unten:

"Die geförderten Wohneinheiten müssen nach Umbau und Sanierung mindestens das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen."

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