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Erweiterung / Anschluss Gebäudenetz und anforderungen §71 GEG

Hallo zusammen, 

Wir haben eine zentrale Gasheizung für ca. acht Gebäude (NWG). Sehr nah an den Bestandsnetzen haben wir ein weiteres Gebäude, welches derzeit einen defekten Gaskessel hat. Jetzt stellt sich die Frage, ob das weitere Gebäude auch an das Gebäudenetz angeschlossen werden kann, da das Gelände einen Eigentümer hat.

Nach § 71 GEG gibt es Anforderungen an den Austausch von Heizungsanlagen inklusive der Anforderungen an den Anschluss an ein Wärmenetz. Da wir aber im Bereich Gebäudenetz (<16 Geb. NWG) liegen, stellt sich die Frage, ob der Ausbau eines Gebäudenetzes unter § 71 fällt bzw. ob wir an ein fossiles Gebäudenetz anschließen dürfen. 

Weißt vielleicht einer von euch wie dies zu interpretieren ist? 

1 Antwort

Hier solltest du beim BAFA nachfragen. Antwort sollte innerhalb von 4 Wochen erfolgen so der Verantwortliche BAFA Mitarbeiter.

  • Bundesförderung für effiziente WärmenetzeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
  • Telefon: 06196 908-1026
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