Ein beigefügter EnEV-Ausweis (Energieausweis gem. EnergieeinsparVerordnung) eines Gebäudes weist einen Wert von 2.209 kWh pro Jahr aus - der Ist-Wert liegt jedoch über 10.000 kWh.
Die Lüftung enthält in der Ausführung zudem ein elektrisches Nachheizregister, für Wärme ist jedoch im EnEV-Ausweis der Wert 0kWh ausgewiesen.
Eine Nachfrage bzgl. des vom Bauträger einereichten Gleichwertigkeitsnachweis bei der KfW gab hierzu keine Antwort - scheinbar alles in Ordnung, oder?
Welche Möglichkeit hat der Bauherr bzgl. Schadensersatz gegenüber dem Bauträger?
Gefragt am: 24.05.2019 08:54:09 von Fernwärmegesellschaft
1 Antwort
um zu antworten.
Hä ????
Was ist ein EnEV-Ausweis?
Was ist Betrag von 2.209 kWh?
und was hat das mit nem Gleichwertigkeitsnachweis zu tun?
Schadensersatz ??????
Geantwortet am: 27.05.2019 07:34:46 von Sony Ony