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Nach Sanierungsfahrplan Baubegleitung Pflicht?

Werte GEB-Forum-Nutzer

„Co2-online“, Berlin schreibt in einem ihrer Newsletter (16. KW. 2024), https://www.co2online.de/foerdermittel/kfw-foerderung/:… „Machen Sie (der Sanierungswillige) eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus und schließen Sie einen Vertrag mit der/dem Expert*in über die Baubegleitung.“ …

Somit zur Frage: Ist es denn Vorschrift geworden, dass der Ersteller eines Individuellen Sanierungsfahrplans die Baubegleitung übernehmen muss? – Oder gibt es nach wie vor die Option (ob sinnvoll oder nicht): Der Energieberater erstellt nur den Individuellen Sanierungsfahrplan, bietet aber (vertraglich fixiert) keine Baubegleitung jeglicher Art nach Abgabe des Individuellen Sanierungsfahrplan an, und empfiehlt stattdessen z.B. andere Energie-Effizienz-Expert der Dena-Liste?

Danke für qualifizierte Rückantworten.

2 Antworten

Ein Vorhaben ist nicht an einen Energie-Effizienz-Experten gebunden.

Ein isfp hat nix mit Baubegleitung zu 

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