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Erhalt des EE-Bonus

Ist für den Erhalt des EE-Bonus ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend (Ausnahme: Denkmalschutz bei unlösbaren technischen Hürden) ?

 

Gemäss den Richtlinien:

3 EE-Klasse: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien Der nach den Vorgaben des § 34 GEG berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 65 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Für die EE-Klasse können folgende Arten der Wärmeerzeugung und -rückgewinnung verwendet werden: 

a) Nutzung von Solarthermie 

b) Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern 

c) Über ein technisches System nutzbar gemachte Geothermie/Umweltwärme/unvermeidbare Abwärme d) Verfeuerung fester Biomasse 

e) Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen 

f) Grüner Wasserstoff oder Biomethan in Brennstoffzellen-Heizsystemen

g) Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze; für die Deckung des Anteils erneuerbarer Energien im Gebäudenetz darf nur Wärmeerzeugung nach den Buchstaben a bis f verwendet werden; für die Deckung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmenetz darf für das Wärmenetz ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien zur Erfüllung der EE-Klasse pauschal angesetzt werden

 

 

1 Antwort

Ja. Und das geht nicht aus den von Dir zietierten Sätzen hervor, sondern aus: "Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend." Das steht weiter unten im gleichen Kapitel 3 der Richtlinie.

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