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Energieausweis für Nichtwohngebäude Bj. 2018, mit Beheizung aus der Abwärme der Lebensmittelkühlung durch Wärmepumpen

Liebe Forumsgemeinde

Ich muss für einen großen Lebensmittelmarkt aus Bj. 2018 einen Energieverbrauchsausweis erstellen. Die Markt verfügt über  reichlich Kühl- und Tiefkühlgeräte.  Deren erforderliche Temperaturen werden wie bei normalen Kühlmöbeln auch,  über Wärmepumpen allerdings größerer Dimension erstellt. Sinnvollerweise wird die Abwärme gespeichert und letztlich  der Gebäudebeheizung zugeführt.

Der Strom für  die Wärmepumpen zur Kühlung wird über Zähler erfasst.  

Da ich für den Verbrauchsausweis ja gemessene Werte brauche, kann ich  hier den Wärmepumpenstrom auf der Heizseite des Energieausweises eintragen und vermerken, dass in diesen Verbräuchen auch die erforderliche Kühlleistung  für die  Nutzung enthalten ist. 

Das wäre analog einer Auslegung aus 2015, hier der Auszug:

"...Hieraus folgt, dass andere, rechnerisch ermittelte Verbrauchswerte nicht verwendet 
werden dürfen. Insbesondere dürfen Abgrenzungsberechnungen – wie vom Frage-
steller vorgeschlagen - nicht verwandt werden. 
Hieraus ergeben sich zwei Möglichkeiten für die Erstellung des Energieausweises: 
a) Es wird ein Bedarfsausweis erstellt. 
b) Es wird ein Verbrauchsausweis erstellt, der aber den gesamten Stromver-
brauch des Gebäudes einschließlich des Stroms für Kühlung umfasst. 
Im Fall b) ist im Energiekennwert für Strom die Kühlung enthalten; dies sollte im 
Ausweis vermerkt werden. Eine solche Vorgehensweise ist bei Nichtwohngebäuden 
nicht selten angebracht, da es auch andere Energieverbrauchsarten gibt, die norma-
lerweise im Ausweis nicht enthalten sind, aber durch separate Zähler nicht erfasst 
werden. In diesem Falle immer einen Bedarfsausweis erstellen zu müssen wäre aus 
wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar."

(Beleuchtung, RLT-Anlage, Lüftung etc. wird separat erfasst und kann auf der Stromverbrauchsseite eingetragen werden.)

Trotz eingehender Recherche, habe ich keinerlei andere Regelung zu dem fraglichen Punkt dazu gefunden. Bin ich da auf dem richtigen Weg oder gibt es einen anderen Ansatz wie dabei vorzugehen ist?

Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe

und einen guten Rutsch ins Jahr 2024.

Viele Grüße

Astrid

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