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Arbeitsschritte KFW 261, wie funktioniert die Umsetzung? Erfahrung gesucht

Hallo an Alle,

bin noch recht neu und würde mich über Mitteilung von Erfahrungen freuen.

Hab mein erstes Projekt vorliegen: beheiztes NWG soll durch Sanierung zu WG mit 2 WE werden. Bei meiner Ausbildung war der Schwerpunkt eher auf Prozesse des iSFPs gelegt und jetzt weiß ich nicht genau wo ich anfangen soll.

Das Projekt soll als Sanierung in einem Zug gefördert werden, mit KFW 261. Mich würde interessieren was braucht die KFW? Wie genau fange ich an? 

-Meine erste Schwierigkeit: Muss ich den IST-Zustand des Gebäudes abbilden vor Sanierungsmaßnahmen (wie beim iSFP) oder kann ich in diesem Fall die gewünschte Effizienzhausstufe abbilden? 

-Energieausweis liegt nicht vor. Denke da an einen Verbrauchsausweis um den IST Zustand einfach zu ermitteln, aber die aktuellen Mieter sind erst 2 Jahre im Gebäude und davor war Leerstand, weiss aber auch nicht wie lang.

Also wenn jemand irgendwas hätte woran ich mich orientieren könnte, für die Praktische Umsetzung mit KFW und was alles zur Nachweisführung benötigt wird, wäre ich echt dankbar. 

LG

 

9 Antworten

Hallo, wenn das Projekt im Programm 261 gefördert werden soll, ist das Endprodukt ja ein Effizienzhaus. Die ersten Schritte sind Bestandsaufnahme, Eingabe der Daten (IST-Zustand) und Eingabe deiner Maßnahmen sowie Beratung und Absprache mit deinem Bauherrn. Erst dann siehst du ja überhaupt ob du ein Effizienzhaus erreichst und mit welchem Aufwand. Dann Antragstellung bei der KfW... Viele Grüße

Hallo, das kann ich nur bestätigen. Sie kommen nicht drum herum: Sie benötigen eine Berechnung des Ist-Zustandes, also eine Bedarfsberechnung. Die ist dann die Grundlage für die Sanierungsvorschläge und die Berechnung für die KfW-Anträge.

Auch wenn es sich derzeit um ein Nichtwohngebäude handelt, kann es m.E. bei der Bestandsberechnung schon wie ein Wohngebäude betrachtet werden.

Hallo, 

danke erstmal für die Antwort.

"Auch wenn es sich derzeit um ein Nichtwohngebäude handelt, kann es m.E. bei der Bestandsberechnung schon wie ein Wohngebäude betrachtet werden."

Da hakt es bei mir aktuell. Habe die Frage an die KFW mal gestellt und warte auf eine Antwort. Ich würde gerne den WPB Bonus für die Sanierung mitnehmen, aber da es ja vorher kein WG war weiß ich noch nicht genau ob dies möglich ist.

Haben Sie ein solches Projekt schonmal durchgeführt? Also vorher beheiztes NWG; Betrachtung  bei der Bilanzierung als WG; Daraufhin Energetisches Konzept für die Sanierung zu einem EH. Falls ja, hat es seitens KFW geklappt?

Schönes Wochenende

Antwort auf von architekt@holt…

Okay Zur Info: Ich habe den Absatz zu WPB gefunden:

"Ein Nichtwohngebäude ist ein WPB im Sinne der BEG, wenn der im Energieausweis für dieses Nichtwohngebäude ausgewiesene Energiebedarf größer oder gleich dem dort ausgewiesenen Endwert der Skala ist. Im Falle eines Energiebedarfsausweises ist der Endwert der Skala für den Primärenergiebedarf maßgeblich (Seite 2 des Energieausweises). Im Falle eines Energieverbrauchsausweises ist der Endwert der Skala für den Endenergieverbrauch Wärme maßgeblich (Seite 3 des Energieausweises). "

Das bedeutet ich benötige ein Energieausweis für ein NWG... Kann es ja also thheoretisch nicht als WG annehmen.

Bezüglich so einer Umwidmung findet man ja leider nichts konkretes. 
 

Also wenn das dein erstes Projekt als EB ist dann such Dir einen erfahrenen Kollegen welcher zur Seite steht und Hilfe gibt.

Es wäre vermutlich besser mit kleineren Projekte zu beginnen.....

Den WPB Bonus kann man erst an EH70 nutzen. Wird der Zustand erreicht  ? 

Welche Funktion hatte das Gebäude bislang ? Welches  BJ ? 

Hallo,

welches EH-Stufe erreicht wird ist noch nicht klar. Diese Woche bekomme ich die Pläne (wie es aussieht nach sanierung) und kann dann die Bilanzierung machen, aber denke EH70 sollte i.d.R machbar sein, vielleicht sogar besser.

Baujahr ist 1965 und Gebäude war langezeit ein Schlecker-Markt und seit ca. 2 Jahren hat ein Pflegedienst sein Büro drin.

Hab mit der KFW gesprochen: Also den IST-Zustand benötigen sie nicht, sondern nur Kennwerte für BzA von dem angestrebten EH-Niveau. Für den WPB werden auch keine Nachweise gefordert, er sagte mir man setzt das kreuz und verlässt sich auf die Angaben vom EB. Aber kann ja zu Stichprobenkontrollen kommen, deshalb will ich das mit einem Verbrauchsausweis absichern.

Edit:

OK im GEG steht geschrieben EB WG dürfen Energieausweis auch nur für diese ausstellen. Dann muss ich die Erstellung wohl delegieren.

Beste Grüße

Antwort auf von kknebel@web.de

Also den IST-Zustand benötigen sie nicht, sondern nur Kennwerte für BzA von dem angestrebten EH-Niveau.

Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Um die BzA auszustellen benötigt man die Angaben für eingesparte Primärenergie, Endenergie und CO2. Die Werte werden zwar offenbar nur für statistische Zwecke erfasst, aber ohne diese funktioniert die Online-Erstellung nicht.

Normalerweise berechnet man diese, indem erst der Ist-Zustand berechnet wird, dann die Sanierungsvariante. Ein (registrierter) Energieausweis wird dafür nicht benötigt, die Berechnung des Ist-Zustandes reicht dafür.

Die Umwandlung von NWG zu WG macht das etwas komplizierter, aber nicht unmöglich. Die Werte für Primärenergie, Endenergie und CO2 fallen auch bei einer NWG-Berechnung an. Warum also nicht eine Berechnung des Ist-Zustandes als NWG, die Sanierung als WG, und dann die Einsparung berechnen? Auch die Bewertung des Bestandes als WPB kann auf dieser Basis erfolgen.

Die Berechnung des Ist-Zustandes als (virtuelles) WG ist alternativ auch möglich. Da wäre für mich aber die Frage, welche Anlagentechnik dort anzusetzen ist. Die RLT eines Einkaufsmarktes wäre für ein WG sicher überdimensioniert.

Beide Varianten sind eigentlich für die Berechnung der Einsparung nicht richtig. Bei NWG zu WG fällt z.B. die Beleuchtung weg, aber das ist keine Einsparung. Aber wie gesagt: Die Angaben sind nur statistisch.

Da die KfW für die Umwandlung von NWG zu WG keine Vorgaben gemacht hat, kannst du dein Vorgehen relativ frei wählen. Du musst es nur bei einer Stichprobenkontrolle entsprechend  begründen können, also z. B. eine Berechnung vorlegen.

 

Antwort auf von dschneider2014…

Du willst also auf die schnelle noch ein Verbrauchsausweis erstellen um den WPB Bonus zu bekommen ??

Geht  Verbrauchsausweis überhaupt bei deinem Gebäude ??

Stichwort Baujahr ?

 

Lasst Ihr euch die Bestätigung der KfW, dass der beantragte Kredit gewährt wird, vom Kunden zuschicken? Wie lange dauert sowas normalerweise?

um zu antworten.