Hallo zusammen,
für einen Kunden habe ich BEG EM für Fenstertausch und eine neue Haustüre beantragt. Die Fenster sind drin, die Lieferung der Haustüre verzögert sich. Der Kunde will nun, dass ich den Zuschuss für die Fenster abrufe (er ist knapp bei Kasse) und für die Haustüre in einigen Wochen einen weiteren Zuschuss beantrage. Geht das? Wahrscheinlich eher nicht, denn in den FAQ steht:
Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für die Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt werden, wenn diese Anträge sich jeweils auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. Unter dieser Voraussetzung können die Anträge ggf. auch von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) gestellt werden, solange die festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr eingehalten werden. Auch bei unterschiedlichen Antragstellern kann für dieselbe Maßnahme aber auch insgesamt nur ein Antrag gestellt werden.
Bei der KfW hingegen war eine solche Konstellation kein Problem, da wurde nur auf die Gesamthöhe der förderfähigen Kosten geschaut. Aber hier? Hat jemand bereits Erfahrungen?
Danke für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Was steht denn in dieser Antwort FAQ eigentlich drin?
Heute beantrage ich Förderung für die Fenster im EG, morgen für die Fenster im OG, übermorgen für das DG. Wo ist das Problem? Die max. förderfähige Investition darf nur 60.000 pro Jahr und Wohnung nicht übersteigen.
Hier Fenster abrechnen. Neuen Antrag Haustür stellen, dann Haustür beauftragen. Man muss halt immer aufpassen, welche Datumsangaben letztlich auf der Rechnung stehen...
Das Problem liegt woanders...Die Haustür ist wohl schon bestellt bzw. an den Handwerker vergeben.
Damit kann kein Antrag mehr gestellt werden weil der vor Auftragsvergabe gemacht werden muss