Hallo zusammen,
wir haben kürzlich ein Einfamilienhaus erworben und möchten das DG um eine Gaube erweitern. Das Dach ist aus den 70ern und entspricht daher nicht den aktuellsten Dämmwertanforderungen. Ich habe jetzt aber gehört, dass beim Einbau der Gaube eine komplette Dachsanierung notwendig sein könnte, da die Gaube mehr als 10% der Dachfläche entsprechen wird.
Jetzt habe ich aber mal im GEG nachgelesen und in § 48 bzw. in der Anlage 7 steht meiner Meinung nach dass lediglich die Dachflächen erneuert werden müssen, die ersetzt werden. Beim Einbau einer Gaube wird die Dachfläche ja nicht im Sinne einer Sanierung ersetzt, sondern es wird ein neues Außenbauteil mit eigener energetischer Bewertung geschaffen.
Also anders gesagt, muss die neue Gaube selbst dem vorgeschriebenen U-Wert entsprechen, das beeinflusst aber nicht die umliegenden Dachabschnitte.
Interpretiere ich hier das Gesetz richtig oder habe ich etwas nicht bedacht?
Vielen Dank schon mal für die Antworten :)
0 Antworten