Hallo,
hatte jemand von euch schon mal so einen Fall, oder weiß Bescheid?
Ein Nichtwohngebäude soll energetisch saniert und zum Wohngebäude umgewidmet werden.
Dies geht nur unter Einbeziehung einer zuvor beheizten Fläche.
In unserem konkreten Fall gibt es in dem Gebäude eine Werkstatt mit Holzofen.
Gilt das?
Ich bin mir nicht sicher, da diese Werkstatt mit Sicherheit nur zeitweise beheizt wurde.
Vielen dank schonmal für eure Meinung hierzu.
Grüße
Holger
7 Antworten
Hi Tanja,
die Werkstatt ist der einzige Teil des Gebäudes der beheizt wurde und da es sich um ein landwirtschaftliches Anwesen handelt gehe ich davon aus, dass die Werkstatt nur zeitweise beheizt wurde.
Hallo Holger,
die meiner Meinung nach entscheidende Frage ist die, ob die Werkstatt als "beheizt" angesehen werden kann. Wenn ja, dann kann die Wohneinheit, in die vormals beheizte Fläche (hier: Werkstatt) mit einbezogen ist, als Sanierung behandelt werden, aber ich denke, das ist klar.
Prinzipiell lehnen sich die TFAQ an das GEG an. Wenn die Werkstatt demnach jährlich weniger als 4 Monate beheizt wurde, fällt sie aus dem Geltungsbereich des GEG und die Umnutzung wäre nicht als Sanierung förderfähig.
Wahrscheinlich musst du selbst entscheiden, wie du die Situation einschätzt und ob du guten Gewissens sagen kannst, die Werkstatt war beheizt. Das ist so eine Grauzone und du kannst auch bei der KfW nachfragen, aber es kann gut sein, dass sie die Antwort deinem Ermessungsspielraum überlassen.
Ich würde mit den Nutzern reden und mir dann versuchen ein Bild zu machen, ob ich die Werkstatt guten Gewissens als beheizt betrachten kann. Dass die Beheizung über einen Ofen erfolgte ist dabei kein Hinderungsgrund. Wichtig ist aus meiner Sicht auch, dass der Ofen prinzipiell in der Lage ist, die gesamte Werkstatt zu beheizen.
Du musst nur darauf achten, dass hier wahrscheinlich der EE-Anteil nicht förderfähig ist.
Hallo zusammen, hab heute zufällig wegen nem ähnlichen Fall mit der KfW gesprochen, es zählt nur ob es beheizt war oder nicht... EE ist meiner Mein nach möglich bei Einbau einer neuen Heizung und Lüftung.
Viele Grüße Felix Wenzel
@Felix Wenzel:
Wenn das Gebäude durch den Holzofen mit fester Biomasse beheizt wurde, hat es schon vor der Sanierung die Anforderungen an die EE-Klasse erfüllt. Dadurch darf diese nicht beantragt werden (s.Punkt 5 der Richtlinie für Wohngebäude).
Herzlichen Dank an alle.
Ihr habt mir sehr geholfen!
Moin,
Ich hatte 2014 genau so einen Fall, zudem noch denkmalgeschützt: Eingeschossiges Fachwerkhaus, ehemalige Schreinerei mit Bollerofen (Stückholz) sollte zu Wohnraum umgewidmet werden. Effizienzhausförderung war kein Problem. EE-Förderung gabs war damals kein Thema.
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es stellen sich mir folgende Fragen: