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Definition "vorher beheizt" bei Umwidmung zu Wohngebäude

Hallo,

hatte jemand von euch schon mal so einen Fall, oder weiß Bescheid?

Ein Nichtwohngebäude soll energetisch saniert und zum Wohngebäude umgewidmet werden.

Dies geht nur unter Einbeziehung einer zuvor beheizten Fläche.

In unserem konkreten Fall gibt es in dem Gebäude eine Werkstatt mit Holzofen.

Gilt das?

Ich bin mir nicht sicher, da diese Werkstatt mit Sicherheit nur zeitweise beheizt wurde.

 

Vielen dank schonmal für eure Meinung hierzu.

Grüße

Holger

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