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Energie Effizienz Experte verweigert Baubegleitung und BnD für die eigene BzA

Hallo in die Runde,

wir haben das Problem, dass unser Energieberater sowohl die Baubegleitung, als auch die dann abschließende BnD nicht weiter begleiten will.

Begründung: 

Wir machen zu viel selbst, an uns verdient er kein Geld und insgesamt haben wir ihm zu seinen Rechnungen zu viele Fragen gestellt, anstatt einfach zu bezahlen. Rechnungen im Bereich 5.400 [für die BzA], 2,700 [für erste Korrekturen, weil die BzA garnicht funktioniert hätte] und 6.500 Euro [an Stundenaufwand für "Büroarbeiten"] für die allesamt nur ein überschaubarer Gegenwert erzeugt wurde. Jedes Mal haben wir vorher die Erwartungshaltungen besprochen und jedes Mal kam im Anschluss eine Rechnung mit Faktor 5 von dem besprochenen. 

Aber - Es scheint ja kein Entkommen zu sein. Wir beginnen gerade die Demontage-Aktivitäten für die Sanierung, Fassadenabriss, Streifenfundament und innen 80cm tief ausgraben, das ganze Programm.

Wie kann es sein, dass Energieberater keine Betreuung anbieten? 

Da bekommt man einen Kredit mit Förderoption und am Ende kippt alles, weil der EEE zu gierig ist? 

Gibt es dafür eine Beschwerde/ Clearing Stelle?

2 Antworten

Gab es kein Angebot vom EEE? 6.500,- € Stundenaufwand für Büroarbeiten entsprechen ca. 65 Bürostunden ohne, dass das Projekt abgeschlossen ist ...

Die Förderung kippt nicht, Sie können mir einem anderen EEE Ihr Projekt weiterführen; es muss auch nichts neu beantragt werden.

Das ganze hört sich schon etwas komisch an. Normalerweise macht der EEE ein Angebot, welches beauftragt wird. Zur geförderten Baubegleitung gehört ein bestimmter Katalog an Leistungen, die zu erbringen sind. Allerdings ist der EEE auch der KFW gegenüber verpflichtet, zu prüfen, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Und natürlich kann er seine Unterschrift verweigern, wenn der Bauherr seiner Pflicht nicht nachkommt, das Gebäude so bauen zu lassen, wie es bilanziert wurde. Was hier der Fall ist, lässt sich nicht wirklich beurteilen. Vielleicht lesen Sie sich zunächst nochmal die Merkblätter des KFW-Programms durch, die zur Antragstellung gegeolten haben. Daraus ergeben sich bei korrekten Verträgen zwischen den Beteiligten entsprechende Pflichten für beide Seiten. 

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