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BAFA-Förderung von Maurerarbeiten

Hallo zusammen,

im Zuge einer Dachsanierung möchte ein Kunde das Dachgeschoss aufstocken und anschließend dämmen und neu eindecken lassen. Es liegen Angebote eines Bauunternehmens für die Maurerarbeiten und für die Dachdeckerarbeiten vor. Problem: das Bauunternehmen wird die neu gemauerten Flächen erstmal nicht dämmen. Das soll erst im nächsten Jahr erfolgen, wenn das komplette Gebäude ein WDVS bekommen wird. Sind diese Maurerarbeiten dann dennoch im Zusammenhang mit der Dachsanierung als BAFA-Einzelmaßnahme in diesem Jahr förderfähig? Die Dämmung wird ja nachgeholt. Außerdem ist die Errichtung von Außenwänden laut "Infoblatt förderfähige Maßnahmen" grundsätzlich förderfähig. Der geforderte U-Wert wird halt erstmal nicht erreicht. Das WDVS kann in diesem Jahr nicht mehr angebracht werden, da das Förderbudget bereits ausgeschöpft ist.

Danke und Grüße

Stefan

1 Antwort

Das Mauerwerk kann mit dem Dach nicht gefördert werden, weil es meiner Meinung mit dem Dach nichts zu tun hat, auch wenn es für den Dachstuhl erforderlich ist.

Trotzdem könnten die Wände gefördert werden. Beim Antrag vom Dach auch Wände mit angeben. Dieser Antrag läuft ja drei Jahre. Also kann man warten, bis das WDVS fertig ist. Man bräuchte dann eine eigene Rechnung vom WDVS für das DG-Mauerwerk. Diese kann man dann zusammen mit den Rechnungen für's Dach und Mauerwerk einreichen. Sinn macht das natürlich, wenn nicht durch das Dach z.B. die förderfähigen Kosten eh schon ausgeschöpft sind.

um zu antworten.