Bei BEG-EM wurde für Fenster 2024 und 2025 jeweils ein Antrag über 30.000 € gestellt. Die Fenster sind eingebaut. Dazu gibt es eine gemeinsame Rechnung über 60.000 €. Können die Kosten auf die beiden Anträge aufgeteilt werden oder sind zwei Rechnungen nötig?
2 Antworten
Danke Michael. Deine Info war sehr hilfreich. Natürlich wurden die ersten Fenster schon 2024 nach der ersten Antragstellung eingebaut. Und in der Rechnung ist tatsächlich nicht ersichtlich, welche Fenster dann erst 2025 nach der zweiten Antragstellung montiert wurden.
um zu antworten.
Eine Gesamtrechnung kann auf zwei Anträge aufgeteilt werden, wenn die Teilabschnitte klar getrennt sind (z. B. EG/OG) und die Rechnung die Kosten je Abschnitt separat ausweist.
Das eigentliche Problem sehe ich im Leistungszeitraum: Wenn die Rechnung zeigt, dass die Arbeiten schon vor dem zweiten Antrag (2025) begonnen haben, gilt der Vorhabenbeginn als zu früh – und die Kosten für 2025 sind damit sehr wahrscheinlich nicht förderfähig.
Im schlimmsten Fall zieht das auch den Antrag 2024 in Mitleidenschaft, wenn BAFA die ganze Sache als einen einzigen aufgeteilten Auftrag wertet.
Für den Antrag 2025 ist das Risiko einer Ablehnung sehr hoch. Besser jetzt reinen Tisch machen, als beim Verwendungsnachweis eine böse Überraschung zu erleben.