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Vorhabensbeginn durch Vor-Beratung

Mein Kunde beabsichtigt den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie. Für den Erwerb und Finanzierung beauftragt er mich mit der Erstelllung einer "Vor-Beratung" mit Grobkostenschätzung und Abschätzung potentieller BEG Förderung. Die Vor-Beratung soll nach Erwerb mit der BAFA iSFP Beratung verrechenbar sein. Ist Dies förderschädlich im Hinblick auf den Antrag auf iSFP?

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