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U-Werte in einre Rechnung

Seit wann möchten die Sachbearbeiter des Bafa in der Rechnung den U-Wert es Dachs wie auch Gaeb und oberste Geschossdecke.

Sonst hat die Dicke und die WLS gereicht. Zumindes ist das auch die Anforderung gem. Infoblatt?

19 Antworten

Scheint abhängig vom Sachbearbeiter zu sein:

Mal geht es ohne U-Wert in der Rechnung (der Energieberater bestätigt ja im TPN die Einhaltung der geforderten Werte) … mal wird der U-Wert in der Rechnung verlangt … mal wird eine Fachunternehmererklärung für Gebäudehülle nachgefordert.

Prinzip Lotto - nicht nachvollziehbar

Ich habe auch diesen Fall gerade. 

U-Wert Geschossdecke, Gauben, Dachflächen fehlen.

Allerdings: Der Handwerker hat meiner Meinung nach nichts mit U-Werten zu tun (bis auf die Fenster). Der Handwerker dämmt nach meinen Vorgaben. Er kann nicht den U-Wert wissen, da der sich ja auch aus Luftschicht + Unterbau (OSB Platte, Gipskarton, ... ) zusammen setzt.

Daher berechnet der EEE ja auch die notwendige Dämmung. 

Also mache ich jetzt aufwendig ein Formular fertig und lasse es dann den Handwerker unterschreiben.

Bürokratieabbau . . . .

Falsch...der Energieberater gibt den notwendigen U Wert vor...wie der erreicht wird ist Sache vom Handwerker ...Thema Haftung 

Ich habe meine eigene U Wert Berechnung des Dachs nachgereicht, die ich sowieso mache und dem Bauherrn gebe.
Das hat bei mir ausgereicht.

Hallo,

ich halte es wie GEG als Druckversion. Ich gebe die U- Werte vor, auch mit Schichtaufbauten, gebe aber dann nur an ,wieviel cm, und welche WLG, das Material, und eventuelle Dampfbremsen etc. muss die ausführente Fachfirma bestimmen ( Siehe Thema Haftung).

Es geht ja hier auch oft um Brandschutz , und andere Vorschriften, wo mal schnell mal in Erklärungsnot geraten kann . 

Guten Morgen ,

genau zu beschreiben, wie das Ziel erreicht wird , ist doch selbst im vorgelagerten iSFP unsere Aufgabe. 14cm Dämmung mit WLS032 auf einen U-Wert von max. 0,2 W/m²K....z.B.

Wo ist das Haftungsproblem?

 

Ich habe seit 13 Jahren, die ich bisher als Energieberater arbeite, bisher keinen Handwerker kennen gelernt, der korrekte U-Werte berechnen kann.

Daher bin ich derjenige, der genau alle Materialien vorgibt. Falls das nicht mit der Ausführung übereinstimmen sollte, dann spricht der Handwerker das immer mit mir ab und ich gebe das neue Material dann nach Überprüfung frei. Gerne übernehme ich dafür auch die Haftung, dafür habe ich ja eine Versicherung (die ich noch nie brauchte)

Darauf verlassen sich auch meine Kunden.

Gerade beim Thema Dampfbremsen gebe ich grundsätzlich vor, welcher Typ genommen werden muss bzw. gebe nach Rücksprache mit dem Handwerker die Dampfbremse frei. Ich habe auch schonmal eine große Fläche zurückbauen lassen, weil der Handwerker eine sd=100m Folie verbaut hatte ich aber eine bestimmte Spreizung der sd-Werte vorgegeben hatte.

@Michael... Deine Haftpflichtversicherung muss dann aber auch Planungsleistungen abdecken.. und nicht nur die 'normale' Energieberater Beratung.  Speziell mit Anordnungen an den Handwerker wäre ich extrem vorsichtig.

Ich weiß, dass die Kunden und Handwerker von uns diese Leistung oft ab verlangen... und auch ich gebe Infos dazu oft weiter.

Aber man muss sich halt einfach bewusst sein, in welches Risikogebiet man sich begibt ohne entsprechende Versicherungsabdeckung.

 

hm . . . was ist denn eine Energieberaterversicherung?

Keine Ahnung, man sollte immer eine Versicherung haben, die die tatsächlichen Tätigkeiten abdeckt.

Es ja Energieberater die nicht einen dip.-Ing.grad besitzen. Diese können dann keine umpfängliche Baubegleitung abdecken. Nur das Tätigkeitsumfeld der versicherten Leistung. Und gerade da gibt es Lücken.

Antwort auf von energie.michae…

Es ist und bleit wie immer spannend. Der Dame vom Bafa habe ich jetzt die U-Wert-Berechnungen mit einem netten Infoschreiben im Bafa-Portal hochgeladen. Im Schreiben habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass auch nach Bafa-Regelwerk nur der U-wert der Fenster in einer Rechnung nachzuweisen sind. Kein Handwerker rechnet den U-Wert und gibt Ihn in seiner Rechnung aus. Das sind Planungsaufgaben. Dafür ist der Energieberater doch da. Sollte Sie nicht damit einverstanden sein, gehe ich den Weg der des Wiederspruchs i.V. einer Dienstaufsichtsbeschwerde...soetwas hilft bei einer Behörde.....

Energieberater machen normalerweise KEINE Planungsaufgaben.

Den U Wert der Fenster muss der Fensterbauer liefern..am einfachsten über das technische Datenblatt vom Fensterhersteller 

@Das neue GEG als Druckversion

>Energieberater machen normalerweise KEINE Planungsaufgaben. 

Warum nennt sich dann im BEG-EM  die Leistung des Energieberaters "FachPLANUNG" 

 

Dann frag mal deine Haftplichtversicherung was die dazu sagt.... wenns abgedeckt ist dann...bitteschön 

so ein Quatsch........ oder haben wir schon April 

Das würde ja bedeuten, dass viele der  unter Pkt 6  des aktuellen Leistungsblattes 

gelisteten Punkte  gar nicht für uns  EEE geschrieben wurden,  da wir ja keine Planungsleistungen 

erbringen.    Also  schau her !

 

MFG  Rüdiger 

Natürlich plant der Energieberater. Immer in Verbindung mit dem (falls Vorhanden) Architekten oder andere am Bau beteiligten!  Wo werden die Fenster eingebaut? Welche Maßnahmen sind erforderlich um Feuchte und Schimmel zu vermeiden? Wo ist die luftdichte Ebene? Welches Produkt muss ich wählen um Trocknungsreserven nach Norm einzuhalten...oder was ist mit dem Lüftungskonzept?

Es mag sein, dass dies in den Standardversicherungen eines Energieberaters nicht abgesichert ist. Nur dann ist  der Energieberater falsch beraten. Ich habe eine individuelle Haftpflicht, die bis hin zur Vollabdeckung Haftpflichtversicherung für Ingenieure falls erforderlich geht. 

Im Pkt 6  des geht es um die förderfähigen Leistungen... nicht um das was der 'normale' EEE erbringen muss 

Am Ende ist es ne Frage der Haftung... Die normale EEE Haftpflicht deckt nicht alles ab wenn in um Planung geht.

Natürlich haben manche von uns umfangreiche Architekten oder Ingenieurs Versicherungen und können alle Planungsleistungen durchführen. Diese Versicherungen kosten aber ein paar Euros mehr 

Man sollte sich nur im klaren darüber sein was die eigene Versicherung abdeckt...sonst kann das im extremen Fall teuer werden 

 

 

Hallo zusammen,

sehe es genau so wie GEG als Druckversion.

Die zu erbringenten Leistungen des EEE , sind in der Richtlinie für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen unter Punkt 5.1 genau festgelegt.

Dies sind die Leistungen, die wir erbringen müssen. Alles was darüber hinausgeht, muss jeder für sich entscheiden, ob er dies Ausführen will, kann, und darf.

Ich habe meinen Versicherungsschutz bei der Greensurance ( will hier keine Werbung machen) , als Energieberater, mit energetischer Detailplanung. Diese beinhaltet die energetische , stichprobenartige Baubegleitung, sowie die energetische Detailplanung, Wärmebrückenberechnung, die Erstellung von Lüftungskonzepten, sowie Heizlastberechnung, und hydraulischer Abgleich.

Es wird immer wieder die Betonung auf energetische Baubegleitung, und Detailplanung gelegt.

Wenn die Kollegen schreiben, dass Sie Leistungen ausführen, die durch Ihren Versicherungsschutz evtl. nicht gedeckt sind, dann hatten Sie bis hierher Glück, dass noch kein Haftungsfall eingetreten ist,  dies kann nämlich sehr schnell zu einer eine Existenz Bedrohenden Angelegenheit werden.

Wo ist das Problem? 
Ich sage z.B. dem Dachdecker, dass er in seiner Rechnung schreibt, dass nach Absprache und Vorgaben (des Energieberaters Name) der U-Wert ermittelt wurde und die besprochene Dämmung mit einem U-Wert 0,14 W/m²K fachgerecht eingebaut wurden. 
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland 
Andreas

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