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KfW Wohneinheiten: EFH mit ehemaliger Einliegerwohnung

Hallo,

wie wird die Anzahl der Wohneinheiten eines ehemaligen Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (genehmigt) bewertet, das von den Eigentümern komplett selbst genutzt wird, die Wohneinheiten über eine innenliegende Treppe verbunden sind und der Treppenabgang im Erdgeschoss lediglich mit einer normalen Zimmertür abgetrennt ist? 

Ist damit die Anforderung eines „abgeschlossenen Zusammenhangs” erfüllt und handelt es sich somit um zwei Wohneinheiten? Die restlichen Anforderungen der KfW für eine Wohneinheit sind durch die ehemalige ,,Einliegerwohnung“ noch erfüllt: Zimmer, Bad, Versorgungsanschlüsse Küche (Waschküche) und jeweils separate Haustüre von außen.

Wenn ja, welche Maßnahmen müssen im Voraus getroffen werden, um beide Wohneinheiten rechtssicher zusammenzulegen? 

Eine Nachfrage bei der KfW, ob diese Zimmertür vor dem Treppenabgang als räumliche Trennung zählt, blieb leider ohne Erfolg. Man verwies lediglich auf die Definition der Wohneinheit. 

Definition laut KfW: ,,Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)“.

Definition nach BEG EM Richtlinie: „Wohneinheiten“: in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich).“

Vielen Dank im Voraus!

5 Antworten

Nach meiner Erfahrung darf das bei Unklarheiten letztendlich der Energieexperte entscheiden. Mir klingt das mit der Zimmertür als ausreichend getrennt, um hier 2 Wohneinheiten anzusetzen. Die sollte ja in der Regel abschließbar sein. 

Wenn die Tür abgeschlossen ist, dann ist es eine abgeschlossene Wohneinheit.

Was meinst Du mit: "Wenn ja, welche Maßnahmen müssen im Voraus getroffen werden, um beide Wohneinheiten rechtssicher zusammenzulegen? " Soll aus beiden WE eine werden oder sollen sie getrennt bleiben?

Danke für die Antworten!

"Soll aus beiden WE eine werden oder sollen sie getrennt bleiben?" 

Die Wohneinheiten sollen zusammengelegt werden, sodass nur noch eine Wohneinheit vorhanden ist. 

 

Mich würde jetzt interessieren was die möglichen  Gründe für eine Zusammenlegung sind. Mir fallen keine plausiblen ein. Es wird ja niemand davon abgehalten 2 Woheinheiten zu nutzen. 

Antwort auf von neumann@energi…

"die Wohneinheiten über eine innenliegende Treppe verbunden sind"

Dann ist die ELW nicht abgeschlossen -> nur eine Wohnung gegeben.

um zu antworten.