Ich habe heute eine BzA für einen Biomassekessel gestellt!
Im Laufe der BzA Erstellung konnte ich alle alten Förderungen( incl.der 2500 EUR Zuschlag für niedrige Feinstaubwerte) auswählen, musste dann auch für den Klimageschwindigkeitsbonus eine Trinkwarmwasserwärmepumpe auswählen.Lt.neuen Förderbedingungen ist diese oder Solarnutzung zur TWW Erzeugung im Sommer nicht mehr notwendig..
Hat schon jemand mit den aktuellen BzA eine Förderzusage der KfW einsehen können?Wie werden die Förderungen behandelt?
LtTelefonat mit der KfW Hotline ist die energetische Fachplanung in Höhe der Heizungsförderung nach wie vor mit förderfähig,ich habe diese in der BzA auch mit angegeben!
Wie soll ich bei diesem Hü-und Hott ernsthaft meine Kunden beraten..auf vielen offiziellen Seiten stehen auch noch alte Bedingungen..
Die KfW hat es wohl noch nicht geschafft, ihr System upzudaten. Es wurde aber kommuniziert, dass die Effizienzboni und der Emissionsminderungs-Zuschlag zwar noch angekreuzt werden können, aber nicht mehr gefördert werden (außer es ist noch eine alte BzA).
Die Baubegleitung wird weiter noch im (reduzierten) Rahmen der förderfähigen Kosten gefördert.