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Erfahrung gesucht: EBW / iSFP – Rechnung irrtümlich 1Tag vor Antragsdatum datiert

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Erfahrungen aus der Praxis, da ich zu diesem Sachverhalt weder in den BAFA-FAQ noch im GEB-Info-Forum einen vergleichbaren abgeschlossenen Fall gefunden habe.

Sachverhalt:

  • Förderprogramm: BAFA Energieberatung für Wohngebäude (EBW / iSFP)
  • Der abgeschlossene Energieberatungsvertrag enthält eine wirksame aufschiebende Bedingung.
  • Der Förderantrag wurde durch den Kunden/Antragsteller selbst gestellt.
  • Aufgrund eines technischen Problems bzw. eines zunächst nicht erfolgreich übermittelten Antrags wurde der Förderantrag letztlich erst einen Tag später erfolgreich eingereicht.
  • Die Honorarrechnung wurde daher bereits einen Tag vor dem tatsächlichen Antragsdatum ausgestellt.
  • Auch das Ausstellungsdatum des iSFP liegt in diesem Fall einen Tag vor dem erfolgreichen Antragsdatum.
  • Die Erläuterung des ISFP fand 1 Tag nach Antragstellung statt.
  • Die Zahlung des Kunden erfolgte ebenfalls  erst nach Antragstellung.
  • Der Antragsteller hat die ursprünglich ausgestellte Rechnung leider bereits im BAFA-Portal  unter Dokumente irrtümlich hochgeladen. (nicht bei Verwendungsnachweis)
  • Der Verwendungsnachweis wurde bislang aber noch nicht eingereicht.

Gibt es einen gangbaren Weg um die Problematik zu lösen?

Mich interessieren ausschließlich tatsächliche Praxiserfahrungen:

  1. Hatte jemand bereits einen vergleichbaren Fall?
  2. Wie wurde mit einem iSFP-Ausstellungsdatum vor dem Antragsdatum umgegangen?
  3. Gibt es einen Lösungsweg?
  4. Hat die BAFA zusätzlich den Energieberatungsvertrag mit der aufschiebenden Bedingung angefordert?
  5. Wurde der Zuschuss letztlich bewilligt oder abgelehnt?

Ich suche Erfahrungen und Informationen die mich bei diesem Thema weiter bringen.

Wie würdet Ihr dieses Thema angehen?

Vielen Dank für jede Rückmeldung im Voraus

 

Freundliche Grüße

 

 

2 Antworten

Hallo,

ich denke, dass Ihr iSFP keine Chance auf Förderung hat, denn Sie haben diesen erstellt, übergeben und abgerechnet bevor der Kunde überhaupt einen Antrag gestellt hat.

Ohne die Richtlinien jetzt genau zu erläutern, aber Bearbeitung immer erst fühestens nach erolgreicher Antragstellung, am besten erst, wenn die Förderung auch zugesagt wurde, das dauert ja in der Regel meist nur ein paar Stunden nach der Antragstellung...

Vorgehensweise: 

Gespräch mit Kunden, ggf. Gebäudeaufnahme

Dienstvertrag mit aufschiebender Klausel

Antragstellung

nach Förderzusage Beginn mit der erstellung eines iSFP

Übergabe, Rechnungsstellung, Erläuterung, Verwendungsnachweis

Mit dieser Reihenfolge gab es noch nie Probleme

Vielleicht müssen Sie da nochmal mit der BAFA Kontakt aufnehmen, was man tun kann, damit der Kunde die verbesserten Förderungen für einen iSFP trotzdem bekommen kann... viel Erfolg

Das Ziel muss sein dass der ISFP vom BAFA auch ohne Förderung anerkannt wird! 

Die 650€ Förderungsausfall  der Berufshaftplicht melden weil falscher Ablauf. 

 

Antwort auf von ruth.juhrig@gmx.de

um zu antworten.