Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Schallschutz

Laut Fußnoten ist nach wie vor auch ein schallgedämmtes 2-Scheiben-Fenster förderbar.

Laut Förderungsbeschreibung GEG Anlage 7 ist der Glaswert nachzuweisen. Rw p 41 dB wären ausreichend.  Hier steht jedoch auch Rw R = Rechenwert, das ist meines Wissens der Wert im eingebauten Zustand. Hier ist der relativ hohe Wert dann nicht mehr nachweisbar.

Was sagt man dem Kunden?

0 Answers

um zu antworten.