Laut Fußnoten ist nach wie vor auch ein schallgedämmtes 2-Scheiben-Fenster förderbar.
Laut Förderungsbeschreibung GEG Anlage 7 ist der Glaswert nachzuweisen. Rw p 41 dB wären ausreichend. Hier steht jedoch auch Rw R = Rechenwert, das ist meines Wissens der Wert im eingebauten Zustand. Hier ist der relativ hohe Wert dann nicht mehr nachweisbar.
Was sagt man dem Kunden?
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