Hallo zusammen,
ich mache gerade viele Beschussungen von Heizungen nach BEG EM. Da die Lieferfristen bei Pelletheizungen extrem lang geworden sind, bestellen manche Heizungsbauer ihre Kessel auf Vorrat oder bereits auf die vage mündliche Zusage ihrer Kunden hin.
Ein Heizungsbauer hat mir nun berichtet, er hätte bei einer BAFA-Förderung zur Prüfung des Vorhabensbeginns die Lieferscheine vorlegen müssen. Wenn nun vorab geliefert wurde, könnte das BAFA zur Auffassung gelangen, der Auftrag sei bereits vor Antragstellung erteilt worden. Der Zuschuss würde dann verweigert.
Als Energieberater geraten wir bei solchen Konstellationen (die natürlich der derzeitigen Praxis am Bau geschuldet sind) schnell zwischen die Fronten. Im Zweifelsfall lehne ich so etwas lieber ab. Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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