Hallo,
ich bin gerade dabei das erste mal einen Antrag für BEG EM (Gebäudehülle und Heizung) für ein NWG zu stellen.
Beim erstellen der TPB wird ja bekanntlich der Investitionsstandort angegeben.
Nun ist es so, das das NWG zwei Eingänge zu unterschiedlichen Straßen hin hat aber ein Gebäude ist. Nun bin ich mir unsicher ob ich die Investitionsadresse wiefolgt angeben darf: "Erstehst. x/Zweitestr. y" oder ob ich zwei Anträge stellen müsste?
Bzw. zählt das dann als "mehrere Gebäude an einem Standort"?
Da man derzeit (bis 14.08.2022) nur einen Antrag pro Antragsteller stellen darf und mein Kunde gerne noch die höheren Fördersätze abgreifen möchte kann ich leider nicht auf eine Antwort der BAFA warten...(telefonisch leider wie immer nicht erreichbar).
Weiß jemand wie das gehandhabt wird?
Lieben Dank!
Wenn es sich um ein Gebäude handelt, würde ich nur ein Adresse angeben. Eventuell noch ein Begleitschreiben anhängen, dass es sich um ein Eckgrundstück handelt mit Lageplan.