wie erklärt ihr das der Sanierungsfahrplan zwar 15 Jahre gültig sein soll!! aber für eine WPB er nicht älter als ein Jahr sein darf!? Was hat man sich dabei gedacht oder mal wieder zu kurz.... Unverschämt. Der ISFP hat somit seine Daseinsberechtigung verloren.
3 Antworten
Ich meine es gilt dass der ENERGIEAUSWEIS (nicht der ISFP) max. ein Jahr alt sein darf. Um nicht mit einem überholten Energieausweis den WPB zu erhalten.
Ich besuchte in der lezten Woche eine Schulung, im Anhang eines der zur verfügung gestellten Unterlagen.
Mitlerweile gab es weitere Informationsveranstaltungen die sich über den WPB Status i.V mmit dem ISFP nicht soweit aus dem Fenster gelegt haben.
Datei-Upload
um zu antworten.
Wo steht denn, dass der iSFP für die Inanspruchnahme des neuen WPB-Bonus maximal ein Jahr alt sein darf? In der Neuausgabe der BEG-EM-Richtlinie steht es jedenfalls nicht, obwohl eine solche Regelung genau dort drinstehen müsste.