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ISFP / WPB

wie erklärt ihr das der Sanierungsfahrplan zwar 15 Jahre gültig sein soll!! aber für eine WPB er nicht älter als ein Jahr sein darf!? Was hat man sich dabei gedacht oder mal wieder zu kurz.... Unverschämt. Der ISFP hat somit seine Daseinsberechtigung verloren.

4 Antworten

Wo steht denn, dass der iSFP für die Inanspruchnahme des neuen WPB-Bonus maximal ein Jahr alt sein darf? In der Neuausgabe der BEG-EM-Richtlinie steht es jedenfalls nicht, obwohl eine solche Regelung genau dort drinstehen müsste.

Ich meine es gilt dass der ENERGIEAUSWEIS (nicht der ISFP) max. ein Jahr alt sein darf. Um nicht mit einem überholten Energieausweis den WPB zu erhalten.

Ich besuchte in der lezten Woche eine Schulung, im Anhang eines der zur verfügung gestellten Unterlagen.

Mitlerweile gab es weitere Informationsveranstaltungen die sich über den WPB Status i.V mmit dem ISFP  nicht soweit aus dem Fenster gelegt haben. 

Der isfp gibt einen Plan für ein Haus.

Den wpb.bonus soll man nur erhalten, wenn das Gebäude zur Sanierung noch wirklich schlecht ist. Damit ist es korrekt, dass bei einem älteren isfp dies nur mit einer aktuellen Bilanzierung und einem Ausweis geht. 

Wenn der Sanierungswillige nicht bei einer Firma mit Massenfertigung von isfps gelandet war, sondern bei einem Kollegen, der berät und auch länger betreut, ist das kaum ein Problem.

Selbst bei einem Wechsel des Beraters, muss der neue eine Bilanz nach Fertigstellung machen und muss auch die Einsparung ermitteln. Damit ist die Arbeit auch da nochmal gemacht.

um zu antworten.