Hallo,
mein Kunde möchte sukzessive mit seiner Sanierungsmaßnahme beginnen und kann aber aus Gründen noch nicht mit allen Gewerken Lieferungs- und Leistungsverträge mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen.
Wenn ich FAQ 1.12 (Energiewechsel, häufig gestellte Fragen) richtig interpretiere, wäre es demnach kein Problem, nur für ein Gewerk so einen Vertrag aufzusetzen, den Förderantrag für mehrere Maßnahmen zu stellen und nach Antragstellung dann die übrigen Gewerke erst zu beauftragen.
Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Vorgehensweise? Bisher hatte ich immer - auf der sicheren Seite liegend - Verträge mit der Klausel von allen beantragten Maßnahmen.
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Hallo,
ein Gewerk (Hauptgewerk) reicht aus.