Hallo zusammen,
weiß jemand hier Bescheid:
Bezieht sich das Kumulierungsverbot Punkt 8.8 in den Richtlinien auch auf Förderungen z.B. aus dem Denkmalschutz?
Das heißt, wird der KfW-Tilgungszuschuss gekürzt, wenns zusammen mit der Denkmalförderung insgesamt mehr als 60% Förderung gibt?
Liebe Grüße
Holger
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