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Keine Förderung der Heizungsoptimierung, die für den Betrieb der WP notwendig ist

Guten Morgen,

ich habe gerade mit der Hotline der KfW telefoniert und eine für den Kunden unschöne Auskunft erhalten.

Eckpunkte: EFH mit 1 WE; Gasheizung/Wärmeverteilung/Wärmeabgabe von 1996

Die KfW fördert voraussichtlich die 30000 Euro für die WP mit den notwendigen Abschlussarbeiten, für alles andere ist und bleibt das BAFA zuständig!

Möchte ich nun beim BAFA eine TPB für die Heizungsoptimierung(z.B. NT-Heizkörper, Änderungen an den Heizleitungen etc.) erstellen, komme ich an die Grenze, das die Anlage älter als 20 Jahre ist. Damit ist eine Erstellung einer TPB nicht möglich und damit auch kein Antrag auf Förderung BEG EM, die Heizungsoptimierung ist damit nicht förderfähig!(wusste die nette Dame an der KfW-Hotline alles nicht, konnte aber auch nicht weiterhelfen oder ändern, es gibt keine Ausnahmen !)Es geht für den Kunden damit um weitere 30000 Euro für die Heizungsoptimierung wo er voraussichtlich beim BAFA leer ausgehen wird.

Ich habe vor einigen Tagen schriftlich beim BEG-Beraternetzwerk angefragt, jedoch keine Antwort zum Sachverhalt erhalten, telefonisch erreiche ich niemanden.

 

Wie werdet ihr mit dem Thema umgehen, das wird ja viele Kunden bei der Umstellung auf Wärmepumpe betreffen deren Heizung älter als 20 Jahre ist und Änderungen an der Wärmeverteilung/-abgabe im Bestandsgebäude notwendig sind !? Es bleibt dann wohl nur §35c EStG!?

 

12 Antworten

Die Heizungsoptimierung wird nur zusammen mit der neuen Wärmepumpe gefördert. Eine separate Förderung gäbe es nur, wenn man dies vor dem Einbau der neuen Heizung macht, da u.a. die Voraussetzung ist, das die Gasheizung nicht älter als 20 Jahre ist.

Sie wird nicht zusammen gefördert ,weil es 2 unterschiedliche Einzelmaßnahmen/Förderungen  sind,WP=KfW und Heizungsoptimierung =BAFA

Das BAFA hat gerade bestätigt, das die Heizungsoptimierung in meinem Fall nicht gefördert wird, da die Anlage älter als 20 Jahre ist, es ist egal das es wegen des Einbaus der WP nötig ist!

Damit bleibt der Kunde auf etwa der Hälfte der Kosten erst einmal ungefördert sitzen, muss es sich dann über die § 35e ESt wiederholen.

Das ist alles kontraproduktiv und wird der verbreiteten Skepsis weiter Auftrieb geben!

Hallo Steffen, 

Diese Arbeiten können doch über die Umfeldmaßnahmen gefördert werden.

Richtlinien Punkt 8.2-a

Gruß 

Werner 

Hallo Werner,


theoretisch schon,nur sind für die WP und deren Anschluss ans Heizungssystem und den Elektroarbeiten mit 30k Euro  schon alles ausgeschöpft..

Ich habe mich mit dem Kunden gestern geeinigt, den Teil der Heizungsoptimierung über §35c abzuwickeln,das sind ja auch wieder 20 % wie für die Heizungsoptimierung ,er muss halt bis 2027 warten bis er alles an Förderung vom Finanzamt wiederbekommen hat..letztendlich für den Staat gegenüber der BAFA -Förderung ein Nullsummenspiel..aber so hat der Steuerberater und das Finanzamt noch zusätzliche Beschäftigung und das SHK-Unternehmen muss für den gesplitteten Auftrag 2 Rechnungen und 2 unterschiedliche Fachunternehmererklärungen ausfertigen oder ich muss eine weitere Bescheinigung für §35c ausstellen..

Ist doch gut dass, man als Energieberater so immer genug Papierkram abwickeln darf!

Ich wünsche ein schönes Wochenende!

In der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV, die für §35c EStG. (Energetische Sanierung) relevant ist steht, dass eine Förderung der Heizungsoptimierung nur für Heizungen möglich ist, die älter als zwei Jahre ist. Würde also ebenfalls bedeuten: Erst Heizungsoptimierung abschließen, danach neue Wärmepumpe. Alternative: Förderung über §35a EStG. (Handwerkerleistung), dann aber nur 20% auf Lohnkosten.

Antwort auf von energieberatun…

Hallo Steffen, 

Ja dann Ist das wahrscheinlich die einzige Möglichkeit um diese Maßnahmen noch zu fördern. 

Da war die alte Regelung noch besser. 

Ebenfalls ein schönes Wochenende 

Gruß 

Werner 

Diese Vorgehensweise wurde mir vom Bafa auch empfohlen: 
Erst Heizungsoptimierung mit alter Heizung durchführen und abrechnen, "irgendwann" danach die Heizung austauschen.

Das geht natürlich nur, wenn die Heizungsanlage zwischen 2 und max.20 Jahre alt ist. Leider sind die Heizungen meist um die 30 Jahre alt, damit fällt die Heizungsoptimierung  aus der Förderung!

Antwort auf von thorsten_jastr…

Kann ich dann nicht zuerst die Wärmepumpe einbauen, die dann nicht älter als 20 Jahre ist und danach optimiere ich die Heizung?

Hier eine aktuelle Info vom GIH  Portal .......

Heizungstausch und Heizungsoptimierung kann nicht gleichzeitig beantragt werden

Es gibt noch die Möglichkeit, die Heizungsoptimierung für Anlagen älter als 2 Jahre über den §35C EStG zu fördern. Hier sind laut aktueller ESanMV auch Anlagen älter als 20 Jahre zugelassen und es muss nur Verfahren A des hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Im Anschluss kann dann der Heizungstausch vorgenommen werden.

Eine weitere Möglichkeit, besteht darin, die Arbeitskosten nach §35a ESTG fördern zu lassen.

Bei der BEG gilt, wie bisher kommuniziert, bis auf weiteres Folgendes:

Beides kann nicht gleichzeitig beantragt werden. Heizungsoptimierung gehört zu Umfeldmaßnahmen beim Heizungstausch bei der KfW und kann darüber abgerechnet werden, oder als alleinige Einzelmaßnahme bei der BAFA beantragt werde, wenn kein KFW Antrag auf Heizungstausch gestellt wurde. Auch kann der Energieberater beim KfW Antragsprozess sich nicht vom Bauherr bevollmächtigen lassen. An beiden Punkten sind wir mit der KfW in Gesprächen, um Verbesserungen zu erreichen.

Die Heizungsoptimierung (nur für Heizungen, die älter als 2 Jahre und jünger als 20 Jahre alt sind) kann nicht zeitgleich mit dem Heizungstausch beantragt wird.

Man kann also eine Heizungsoptimierung bei einer 19 Jahre alten Heizung durchführen, abschließen und anschließend einen Heizungstausch beantragen und durchführen. Der Nachteil ist, dass man dann zwei mal den Hydraulischen Abgleich machen muss.

Alternativ kann man einen Heizungstausch durchführen und 2 Jahre später die Heizung optimieren.

Die Aussage im letzten Satz hat keinen Sinn, da letztendlich die Heizungsoptimierung sowieso im wesentlichen mit der neuen Heizung gemacht wird (hydr. Abgleich, neue Pumpen etc.).

Antwort auf von architektenrr@…

Im Prinzip ist es so, wie ich es mit dem Kunden auch besprochen habe. Er wird die Heizungsoptimierung über §35c EStG mit 20 % der Gesamtausgaben machen, ist Sache des Steuerberaters. Bei § 35a sind es nur die Arbeitskosten, nicht auch die Materialaufwendungen, daher eher finanziell schlechter für den Kunden! Aber auch das ist Sache des Steuerberaters...

Für das Finanzamt/die Steuererklärung des Kunden  muss ich dann wohl die Bescheinigungen ausfüllen als Nachweis, das die Arbeiten im Rahmen der energet. Sanierung aufgekommen sind, die Formulare analog der Fachunternehmererklärung für den EEE sind ja wieder andere als vom BAFA!

Fakt ist, dass das neue Verfahren an allen Ecken und Enden hakt und nicht passt,ich sehe auch Probleme bei der Beantragung der Förderung Heizungstausch bei KfW, nicht jeder ist Internetaffin und kann/mag sich da durchwursteln..BzA ist komplizierter als die alte TPB.. wir dürfen nur noch die BzA machen, Vollmacht nutzt nix..es wird nicht langweilig..

um zu antworten.