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EWärmeG: wie kann ich eine Gasheizung > 50kW austauschen?

Hi, 

ich bin Energieberater und habe einen Kunden mit folgendem Problem:

  • WEG mit 8 Wohneinheiten, ca. 1000qm Wf, Baujahr 2002, Lage in Baden-Württemberg
  • Gas-Zentralheizung ist defekt
  • kommunale Wärmeplanung tritt ab 1.7.26 in Kraft, Grundstück hat keinen Anschluss an ein Wärmenetz, kein Wasserstoffnetz geplant
  • Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung kann aus baulichen Gründen nicht installiert werden
  • Eine überschlägige Heizlastberechnung ergibt einen Heizleistungsbedarf von deutlich > 50kW

Laut GEG befinde ich mich bis zum 30.6.26 noch in der Übergangsphase und könnte eine neue Gasheizung einbauen mit der Vorgabe diese ab 2029 mit einem von 15% kontinuierlich bis auf 100% in 2045 ansteigenden Anteil von biogenen Gas zu betreiben. Soweit so gut.

Da sich das Objekt in Baden-Württemberg befindet, gilt aber aktuell noch das EWärmeG, welches vorschreibt, bereits jetzt einen 15% EE-Anteil zu nutzen als Kombination unterschiedlicher Erfüllungsoptionen zB Biomethan 10% plus 5% bei Vorlage eines iSFPs etc.

Nun stolpere ich über die Klausel, dass Biomethan nur bis zu einer Leistung der Anlage von 50kW anrechenbar ist.

In diesem Fall wird die neue Heizung bei ca. 60kW Leistung liegen.

Frage: wie stelle ich die Erfüllung des EWärmeG in diesem Fall sicher, da ich Biogas nicht anrechnen kann? Reicht das Vorhandensein zB der Erfüllungsoption PV Anlage mit > 0,02 x Wohnfläche, also > 20kwp aus? Und wenn ja, brauche ich dann kein Biogas mehr bzw muss ich Biogas dann erst ab 2029 (GEG) zumischen?

Danke für Eure Einschätzung

Gruss Stephan

 

1 Antwort

Für die Erfüllung des EWärmeG BaWü reicht z.B ISFP (oder SFP BaWü) + die Installation (PV) von 0.0133 KWp/m² oder eben die 0.02 KWp/m² ohne SFP/ISFP .

Wie Sie schon wissen, GEG Umrüstpflicht Paragraph 71... greift dann ab 2029.

Sole WP keine Option ? Ich nehme an für eine LWWP steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung.

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