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EWärmeG: wie kann ich eine Gasheizung > 50kW austauschen?

Hi, 

ich bin Energieberater und habe einen Kunden mit folgendem Problem:

  • WEG mit 8 Wohneinheiten, ca. 1000qm Wf, Baujahr 2002, Lage in Baden-Württemberg
  • Gas-Zentralheizung ist defekt
  • kommunale Wärmeplanung tritt ab 1.7.26 in Kraft, Grundstück hat keinen Anschluss an ein Wärmenetz, kein Wasserstoffnetz geplant
  • Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung kann aus baulichen Gründen nicht installiert werden
  • Eine überschlägige Heizlastberechnung ergibt einen Heizleistungsbedarf von deutlich > 50kW

Laut GEG befinde ich mich bis zum 30.6.26 noch in der Übergangsphase und könnte eine neue Gasheizung einbauen mit der Vorgabe diese ab 2029 mit einem von 15% kontinuierlich bis auf 100% in 2045 ansteigenden Anteil von biogenen Gas zu betreiben. Soweit so gut.

Da sich das Objekt in Baden-Württemberg befindet, gilt aber aktuell noch das EWärmeG, welches vorschreibt, bereits jetzt einen 15% EE-Anteil zu nutzen als Kombination unterschiedlicher Erfüllungsoptionen zB Biomethan 10% plus 5% bei Vorlage eines iSFPs etc.

Nun stolpere ich über die Klausel, dass Biomethan nur bis zu einer Leistung der Anlage von 50kW anrechenbar ist.

In diesem Fall wird die neue Heizung bei ca. 60kW Leistung liegen.

Frage: wie stelle ich die Erfüllung des EWärmeG in diesem Fall sicher, da ich Biogas nicht anrechnen kann? Reicht das Vorhandensein zB der Erfüllungsoption PV Anlage mit > 0,02 x Wohnfläche, also > 20kwp aus? Und wenn ja, brauche ich dann kein Biogas mehr bzw muss ich Biogas dann erst ab 2029 (GEG) zumischen?

Danke für Eure Einschätzung

Gruss Stephan

 

3 Antworten

Für die Erfüllung des EWärmeG BaWü reicht z.B ISFP (oder SFP BaWü) + die Installation (PV) von 0.0133 KWp/m² oder eben die 0.02 KWp/m² ohne SFP/ISFP .

Wie Sie schon wissen, GEG Umrüstpflicht Paragraph 71... greift dann ab 2029.

Sole WP keine Option ? Ich nehme an für eine LWWP steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung.

Irgendwie falsche Vorgehensweise....   die einen dann regelmäßig einholt.

ehemals EnSimiMaV, jetzt GEG:
Für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten (MFH) ist ein hydraulischer Abgleich in Deutschland
verpflichtend, sofern eine Gaszentralheizung genutzt wird. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen zur Energieeffizienz und war ursprünglich in der EnSimiMaV geregelt, deren Vorschriften nun im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen sind. 
Pflichten und Fristen
Wohngebäude mit mindestens 6 bis 9 Wohneinheiten: Der hydraulische Abgleich musste bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden.

Wäre das gemacht worden lägen aus dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B eine präzise Heizlastberechnung und ebenfalls berechnete Vorlauftemperaturniveaus vor, mit denen man eine tatsächliche Beurteilung der Lage durchführen könnte ob eine Wärmepumpe einsetzbar ist oder nicht bzw. was man ändern müßte um effizienteren Betrieb zu erreichen. Mit etwas Glück ist bei diesem modernen Gebäude  von 2002 die vollständige Dokumentation vorhanden und die Hardware zum hA  auch bereits installiert. Und falls man noch mehr Glück hat, wurde die Heizung sogar fachgeplant und einreguliert, was ja auch damals Vorschrift war aber meist weggespart wurde.

Jetzt soll also eneut Gas eingesetzt werden und die gesetztlichen Vorschriften möglichst geschickt  erfüllt werden, "z.B. Biomethan 10% plus 5% bei Vorlage eines iSFPs".   Jedenfalls würde ich das Geld  in einen anständigen hA investieren und nicht in einen teuren iSFP für  8 WE, der bei diesem Gebäude von 2002 eher weniger Sinn macht.

Die Phantasie von der im großen Stil "geplanten" Beimischung von getrocknetem Biomethan oder methanisiertem grünen oder blauen Wasserstoff teile ich ohnehin nicht, zu aufwendig zu teuer zu viele sinnvolle Alternativen, und exergetisch der komplett falsche Weg.

Ich finde als Energieberater sollte man bei so einem modernen und jungen Gebäude einen Weg der sinnvollen  langfristig zukunftsweiseneden  Allternative aufzeigen.

Und der Einbau einer 50kW WP Kaskade (bei angeblich 60kW Heizlast ) ist betimmt möglich wenn man es nur will. Meine Erfahrung mit WPn ist: Kaum hörbar bei Splitanlagen. Oder Montage oben auf dem Flachdach. Wenn man wirklich will gehts.

Ich sehe das genauso.  Die Heizlast ist für ein Gebäude von 2002 zu hoch. Bei über 30-???
Oder ist die Kubatur so zergliedert?  Abschätzung und Vergleich läßt sich zudem über den Wärmeschutznachweis rausrechnen, sowie die Verbräuche. Weiter gibt es doch auch detaillierte Verbrauchsdaten - Wärmemengenzähler. Der Energieanteil für WW läßt sich so einfach ermitteln.

Und damit dann in die Heizlastberechnung.

Die Zeit: man haut da so nen Brenner rein, der regelt sich irgendwie ein - die ist eigentlich vorbei.
Leider erfolgt der Ersatz oft noch so, auch mit Wärmepumpe.

Je nach Leistung ggf. auch Hybrid mit Gas nur für die Spitzenlast statt E-Stab. 

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