Hallo,
ich habe als EEE den Festsetzungsbescheid geprüft und festgestellt, dass das BAFA den Zuschuss zu gering berechnet hat.
Anstelle von 40% Zuschuss (im Zuwendungsbescheid bestätigt) wurden lediglich 35% Zuschuss berechnet.
Da es ja meines Erachtens meine Aufgabe als Bevollmächtigter ist, den Festsetzungsbescheid zu prüfen, habe ich den Widerspruch erstellt und beim BAFA eingereicht.
Hat bisher immer wieder geklappt und wurde auch akzeptiert.
Nun habe ich aber eine Zurückweisung erhalten, da ich nicht der Fördernehmer und auch kein Anwalt bin.
Ich verstehe, den Hinweis auf die geänderte Verordnung vom Sommer 2024, jedoch halte ich es weiterhin für meine Aufgabe, den Bescheid zu prüfen und meinen Kunden entsprechend zu unterstützen.
Hat jemand bereits Erfahrung mit einem Widerspruch seit 2025 gemacht?
Wie wurde mit dem BAFA kommuniziert? Über den Upload im BAFA -Portal, hier gibt es ja die Option des Widersrpuchs!?
Besten Dank vorab.
MfG
MKM
3 Antworten
Ich habe das bisher immer so gemacht, dass ich dem Kunden dann den Widerspruch formuliert und zugesandt habe mit der Bitte um Prüfung und Unterschrift. Dann habe ich es im Bafa Portal hochgeladen und fertig.
Die Kunden waren dankbar, ich weiß dass da kein Mist im Widerspruch steht und offiziell war es der Kunde, der widersprochen hat.
Verbietet mir ja keiner dem Kunden da bei der Formulierung und technischen Umsetzung (hochladen) zu helfen 🤷♂️
Es ist ein gewisses Glatteis, da Du mit der Formulierung des Widerspruchs eigentlich anwaltliche Tätigkeiten erbringst. Und das ist eigentlich nicht zulässig.
Mit dem EEE-Newsletter vom 14.6.24 wurde bekannt gegeben, das kein Widerspruch für Bevollmächtigte EEE ohne rechtsanwältliche Zulassung mehr zulässig ist!
Dies darf nur noch der eigentliche Antragsteller, mit seinem Widerspruch erlischt gleichzeitig die Bevollmächtigung!
Auszug des Newsletters im Anhang