Hallo Kollegen,
hat jemand Erfahrung ob bei einer WE mit ISFP in einem Kalenderjahr bei doppelter Antragsstellung, also z.B. Fenster 20.000,00 und Außenwanddämmung 40.000,00 jeweils die Baubegleitung mit bis zum max. Honorar von 5.000,00 zu 50% gefördert wird?
Falls ja, würde ich die Maßnahmen in meinem FAll auf 2 Anträge splitten. Die Richtlinie ergibt meiner Meinung nach keine eindeutige Auskunft.
HAt schon mal jemand damit Erfahrung gesammelt?
VG
Stephanie
1 Antwort
um zu antworten.
moin - ich finde die Richtlinie schon ganz eindeutig:
8.3 Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben können im Wege der Zuschussförderung – für Maßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2, 5.4
und 5.5 pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge), für Maßnahmen nach Nummer
5.3 pro Gebäude insgesamt (unabhängig vom Zeitraum und unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge) – bis
zur Höhe der folgenden Höchstbeträge gefördert werden (Höchstgrenze).
Also max. 5.000,- Euro pro Jahr !