Für eine WEG sollte ich ein Angebot für einen Sanierungsfahrplan stellen, der durch die Bafa gefördert wird. Es sind zwei Gebäude, jeweils mit Steidach und an einem Wandteil berühren sich beide Gebäudeteile. Es gibt im Teil, wo sie sich berühren und jeweils eine Schallschutztrennwand aufweisen. Die Adresse ist in Straße Nr. a und Straße Nr. b unterteilt und es gibt daher auch zwei getrennte Eingänge. Ich hatte daher zwei Angebote für zwei getrennte Sanierungsfahrpläne gestellt. Nun ist die WEG sehr überrascht, da ein Kollege für beide Gebäudeteile einen Sanierungsfahrplan angeboten hat und dadurch natürlich für die WEG sehr viel günstiger ist. Mir stellt sich nun die Frage - was wäre korrekt?
1 Antwort
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Es gilt dieselbe Regel wie beim GEG: getrennte Häuser, sogar mit eigener Hausnummer. Also je ein getrennter Energieausweis, bzw. hier ISFP, pro Gebäude.