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Effizienzhaus 55 Neubau, "Berücksichtigung von Wärmebrücken"

 

Hallo,

ich mache gerade eine BzA für ein EH55.

Bei der Online-Eingabe kann anscheinend nicht mehr der Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/m²K angegeben werden.

Es gibt nur noch die Auswahl zwischen pauschal 0,05 oder 0,03 mit Gleichwertigkeitsnachweis, oder projektspezifischem Nachweis.

Bei dem Projekt ginge es tatsächlich mit 0,10 (Aufstockung und Anbau an beheiztes Gebäude, extrem gute Dämmung).

Hatte jemand von euch schonmal den Fall? Was ist zu tun?

1 Antwort

0,10 bei projektspezifisch eintragen.
Dort steht ja ("oder" von mir hervorgehoben):

über projektspezifischen Nachweis ODER eine andere nach DIN V 18599-2, Abschnitt 6.2.5 in Verbindung mit DIN 4108 Beiblatt 2 zugelassene Methode mit einem auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Wärmebrückenzuschlag

Nach DIN V 18599-2, Abschnitt 6.2.5 ist delta_U_wb = 0,10 W/(m²K) eine zulässige Methode ohne Nachweis.

um zu antworten.