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Heizungsoptimierung hydraulischer Abgleich und Energieberaterförderung

Hallo,

wenn ich bei einem Haus eine Heizungsoptimierung durchführen lasse, in diesem Fall einen hydraulischen Abgleich, wird diese Maßnahme zu 15% gefördert.

Werden denn meine Vorleistungen wie Heizlast und Berechnung des hydraulischen Abgleichs aber mit 50% gefördert?

Oder auch nur mit 15%?

Danke!

5 Antworten

Die Berechnung kann im Rahmen der Baubegleitung mit 50% gefördert werden.

Mit dieser Aussage bin ich mir nicht so sicher. Die "Baubegleitung" bei der Heizungsförderung Programm 458 ist meines Wissens nur mit dem entsprechenden Basiszuschuss gefördert und nicht mit 50% wie bei BEG EM und BEG WG

 

Ergänzung zu meiner obigen Anmerkung. Ich meine, dass bis 07/2022...2023 die Heizungsoptimierung für alle Gebäude mit 15% gefördert wurde, darin war dann auch der hydr. Abgleich drin. 

Grüße Gere

Optimierung ist nicht KFW458, sondern BAFA. Also korrekt: 50% für die Leistungen des EEE.. und zwar oberhalb der Kostendeckelung 30k bzw 60k Euro

Grüße aus Hamburg

Antwort auf von vinoterra@t-on…

Ja genau so läuft das ab beim hydraulischer Abgleich der Heizungsoptimierung. Wenn ich als EEE aber die gleiche Leistung beim Heizungstausch 458 erbringe, gilt der individuelle Fördersatz den Antragstellers und die Kostendeckelung 30k, 45k, etc. greift.... 
Einfach ausgedrückt bei der 458 wird es in der Realität nie gefördert, da man immer über 30k ist beim EFH. Wer sich sowas nur ausdenkt...

Antwort auf von post@lorenzen…

Man will mit der Begrenzung der förderfähigen Kosten die aktuellen Wucherpreise auf dem Heizungsmarkt dämpfen. Vom Prinzip her ein richtiger Gedanke.

um zu antworten.