Laut heutiger Auskunft der KfW sind die Nachweise bis zum BEG am 1.7.21 noch nach EnEV zu führen. Da wir seit langem alles nach 18599 rechnen, ist das sehr umständlich für uns, da unsere software keinen Wechsel zwischen den beiden Verfahren erlaubt. Hat jemand ggf. andere Auskünfte dazu bekommen?
7 Antworten
Ich formuliere es nochmal anders: Für zu errichtende Gebäude verwenden wir das GEG mit der 18599:2018. Soll das Ganze ein KfW Efffizienzhaus werden, müssen wir zusätzlich laut telefonischer Auskunft der KfW den Nachweis nach EnEV mit der 18599:2011 führen. Da die beiden 18599 Rechenkernels sich wohl gravierend unterscheiden, muss man im Energieberater von HSETU die Anlagentechnik beim Wechsel zwischen den Versionen neu eingeben. Das wollte ich gerne verhindern und deshalb die GEG Ergebnisse für den KfW Nachweis verwenden. Ist aber wohl nicht zulässig.
Richtig. Du musst nach EnEV rechnen und damit mit der alten DIN 18599.
Folgendes wurde im Infoletter Oktober 2020 von der KfW veröffentlicht:
Bis zur Umstellung der Förderung auf das neue GEG gilt weiterhin die EnEV als Anforderungsgrundlage der technischen Mindestanforderungen für die Produkte „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. D. h. losgelöst vom Bauantragsdatum und des zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden Ordnungsrechts (EnEV oder GEG), ist die EnEV im Rahmen der KfW-Förderung weiterhin für den Nachweis eines Effizienzhauses/-gebäudes anzuwenden. Alternativ darf die Nachweisführung von Effizienzhäusern / -gebäuden ab dem 01.11.2020 bereits nach dem GEG und den Bilanzierungsvorschriften des GEG durchgeführt werden (bitte den unten stehenden Hinweis zum Online-Prüftool beachten).
Somit ist eine Berechnung nach dem neuen GEG bereits möglich.
Danke. Wusste, dass ich dazu irgendwas gelesen hatte.
Ich habe beim Energieberater kürzlich auch ein Effizienzhaus nach GEG eingegeben und mich gewundert, dass nicht angezeigt wird, welches Effizienzhaus-Niveau erreicht wird. Hottgenroth sagt hierzu, dass dies noch nicht final mit der KfW/Bafa abgestimmt ist. Gut, man kann ja dann zu Fuß ausrechnen, welches Niveau erreicht wird, nicht zu vergessen, dass man beim GEG-Primärenergie-Grenzwert erst wieder die 25% aufschlagen muss.
Ich habe dann auf die EnEV-Variante umgestellt und mir ist aufgefallen, dass unterschiedliche Grenzwerte EnEV <-> GEG vorhanden waren, und dies auch bei der Transmission...
Habs gefunden: War der Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste IL 63 vom Oktober 2020
Hier liegt bestimmt nur ein Denkfehler vor.
Ein EnEV Nachweis kann auf Basis der DIN18 599 geführt werden.
FG