Hallo zusammen,
ich habe mitbekommen, dass sich die förderfähigen Heizarten seit dem 24.1.2020 geändert haben.
Dazu wollte ich euch etwas fragen:
Und zwar haben wir einen Förderantrag letztes Jahr im Juli gestellt.
Wir haben zwischenzeitlich einen Brennwertkessel (bis dahin förderfähig) verbaut, haben aber noch keine Förderung beantragt.
Dies wollten wir in Absprache mit unserem Energieberater machen, nachdem alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Nun frage ich mich, ob die Änderungen auch uns betreffen und wir keine Förderung mehr erhalten?
Oder betrifft dies nur die Neuanträge?
Leider erreiche ich unseren Energiesachverständigen nicht.
Daher wollte ich bei euch einmal nachfragen.
Viele Grüße
Mattes
Gefragt am: 07.02.2020 16:30:03 von Mattes_01
2 Answers
Daran habe ich garnicht gedacht.
Allerdings hat sich zwischenzeitlich unser Energiebrater gemeldet:
Bestehende Anträge beliben mit den alten Konditionen bestehen.
Also alles gut.
LG
Mattes
Geantwortet am: 08.02.2020 14:32:28 von Mattes_01
Die KfW hat für solche Fragen ein Telefon.
MfG
Geantwortet am: 07.02.2020 18:35:24 von Heinz D. Pluszynski