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Frage zu geänderte Förderbedingungen KFW 151/152 und bestehenden Anträgen

Hallo zusammen,
ich habe mitbekommen, dass sich die förderfähigen Heizarten seit dem 24.1.2020 geändert haben.
Dazu wollte ich euch etwas fragen:
Und zwar haben wir einen Förderantrag letztes Jahr im Juli gestellt.
Wir haben zwischenzeitlich einen Brennwertkessel (bis dahin förderfähig) verbaut, haben aber noch keine Förderung beantragt.
Dies wollten wir in Absprache mit unserem Energieberater machen, nachdem alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

Nun frage ich mich, ob die Änderungen auch uns betreffen und wir keine Förderung mehr erhalten?
Oder betrifft dies nur die Neuanträge?

Leider erreiche ich unseren Energiesachverständigen nicht.
Daher wollte ich bei euch einmal nachfragen.

Viele Grüße
Mattes

Gefragt am: 07.02.2020 16:30:03 von Mattes_01

2 Answers

Die KfW hat für solche Fragen ein Telefon.

MfG

Geantwortet am: 07.02.2020 18:35:24 von Heinz D. Pluszynski

Daran habe ich garnicht gedacht.

Allerdings hat sich zwischenzeitlich unser Energiebrater gemeldet:
Bestehende Anträge beliben mit den alten Konditionen bestehen.
Also alles gut.

LG
Mattes

Geantwortet am: 08.02.2020 14:32:28 von Mattes_01

Antwort auf von forenadmingeb@…

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