Seit 14.08.2022 wird eine neue Wärmepumpe mit einem neuen Gaskessel als Hybridheizung nicht mehr gefördert. Wird wenigestens die neue Wärmepumpe ohne den Gaskessel gefördert? Früher war es so, dass eine Wärmepumpe gar nicht gefördert wurde, wenn es ein Hybridsystem mit einem Ölkessel war.
2 Antworten
Habe die Frage mal ans BAFA-Berater-Netzwerk gerichtet - Hier die Antwort
"Betreffend Ihrer Anfrage, die Errichtung einer Wärmepumpe ist auch weiterhin förderfähig, bitte beachten Sie die geänderten Wärmequellen. Möchten Sie eine Gasbrennwerttherme im Bestand belassen und nur die Wärmepumpe errichten ist dies möglich. Allerdings können in der Förderung nur Kosten berücksichtigt werden, welche im direkten Zusammenhang mit der Errichtung der Wärmepumpe entstehen. " ( BAFA 2.8.22)
Die 50% betreffen m.E. den Verwendungszweck ( zu mehr als 50% dem Heizzweck zugeordnet) und nicht den Anteil an der Heizlast...
VG Lorenzen
Nach meinem Verständnis wird der Einbau einer Wp gefördert, wenn die Leistung der Wp mindestens 50 % der Heizlast abdecken kann, unabhängig davon was sonst noch im Gebäude steht ..also zb alte Öl oder Gasanlage