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Förderung über Einkommenssteuer § 35c

Guten Tag,

neben der BAFA und KfW Förderung kann man ja auch eine Förderung über die Einkommenssteuer nach §35c in Anspruch nehmen.

Max. Förderhöhe sind hier 200.000€ mit 20%.

Wenn für ein Effizienzhaus 100 (ohne EE) eine BAFA Förderung für die Heizung i.H.v. 100.000€ beantragt wurde, sind diese 100.000€ dann von der max. Födersumme von 200.000€ nach §35c abzuziehen, oder können nach wie vor die vollen 200.000€ über die Steuer gefördert werden?  Über die ESt. sollen die Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. Also nicht die gleiche(n) Maßnahmen wie über das BAFA.

Ursprünglich war für das Effizienzhaus 100 (ohne EE - > Heizung über BAFA) eine KfW Förderung beantragt, noch als Zuschuß, vor der Umstellung der KfW Förderung ausschließlich auf Darlehensbasis. Überlegung ist jetzt statt des KfW Zuschusses eine  Förderung über ESt. § 35c vorzunehmen und den KfW Zuschuss nicht in Anspruch zu nehmen.

BAFA und ESt.  Förderung wäre ja für verschiedene Maßnahmen, insofern keine Doppelförderung.

Gibt es dazu eine Regelung? 

Vorab Vielen Dank für Hinweise.

Miko

3 Antworten

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Moinsen Forum,

Im Text zu §35c heißt es :

" Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen [...] oder es sich um eine
öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen
werden."

Fraglich also:

  1. BAFA Förderung der 1. Maßnahme Heizung 100.000€
  2. Förderung über Einkommenssteuer der 2. Maßnahme Sanierung der Gebäudehülle 200.000€ oder abzgl.  Nr. 1 = Rest §35C verfügbar = 100.000€

BAFA Förderung, ist ja für eine andere Maßnahme,  als Gebäudehülle, für die §35c in Anspruch genommen werden soll.

Keiner zu dieser Fragestellung einen Hinweis, wie das zu handhaben ist bzw. vom Finanzamt bewertet wird?

VG

Miko

Moin,

also ich lese aus dem §35c , dass, wenn es sich um eine "eigene" Maßnahme handelt, die nicht "sonstwie" gefördert wird, der volle Betrag von 200tsd Euro zur Verfügung steht. ( so kommunizere ich es auch meinen Kunden)... Also klare Trennung von Kosten Heizung und Kosten Gebäudehülle - dann ist alles ok.

Ein entscheidender Punkt ist aber die Selbstnutzung. Das gilt also nicht für vermieteten Wohnraum !!

Des Weiteren gebe ich Kunden hier nur "unverbindliche" Informationen und verweise klar und entschieden auf die Expertise eines Steuerberaters - und der steht dann mit seiner Aussage in der Haftung gegenüber dem Kunden. Ich gebe die Infos immer nur unter Vorbehalt ab !!

Grüße

um zu antworten.