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Förderung nach BEG für Anbauten

Hallo zusammen, 

eine Doppelhaushälfte, erstellt Anfang des vergangenen Jahrhunderts, soll erheblich umgebaut werden. Es besteht aus einem Erd- und Dachgeschoss und hat zwei Walmdächer mit unterschiedlichen Firsthöhen. Das niedrigere Walmdach zur Giebelseite soll vollständig entfernt und mit einem neuen Geschossanbau in Mauerwerksbauart und einem Flachdach ersetzt werden. Der First des höheren Walmdachs soll verlängert werden und die Traufe des Walms auf dem neuen Flachdach enden.

Meine Frage ist dazu:

Sind die neuen Bauteile, also Mauerwerkswände, Flachdach, Fenster und vergrößerten Schrägdachflächen vollständig nach BEG förderfähig, wenn alle max. U-Werte nach BEG eingehalten werden. 

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße

Johann

1 Antwort

Ja, die neuen Bauteile können bei Einhaltung der Anforderungen / max. U-Werte als BEG-Modernisierung gefördert werden.

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