Soll eine Sanierung über §35c des Einkommensteuergesetzes erfolgen müssen die Anforderungen der ESanMV eingehalten werden. Welcher Stand ist dann anzunehmen? Zum Beginn der Arbeiten oder zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder zum Zeitpunkt der letzten Zahlung? Es könnte ja sein, dass sich zwischen Anfang und Ende der Sanierung die Anforderungen verschärfen...
1 Antwort
um zu antworten.
Es zählt der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung der Sanierung. Werden Arbeiten nach einer Verschärfung der ESanMV erledigt, gelten für diese auch die strengeren Anforderungen.
Hier steht alles drin:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Theme…