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Förderung Dämmung oberste Geschoßdecke

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der EBG EM:

Kann bei der Berechnung des U-Wertes der OGD (Spitzboden unbeheizt) eine in der darüber liegenden Dachschrägen liegende Dämmung (Zwischen- und/oder Aufsparrendämmung) mit berücksichtigt werden, um den erforderlichen U-Wert für die Förderung der Dämmung der OGD von 0,14 zu erreichen?

Oder muss die Dämmung in der OGD allein den U-Wert von 0,14 einhalten?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass letzteres erfüllt sein muss, um die Maßnahme bei der BAFA gefördert zu bekommen.

Meines Wissens kann die Dämmung der Dachshrägen zum unbeheizten Spitzboden auch ohne Einhaltung der geforderten W-Wertes von 0,14 als Umfeldmaßnahme mit gefördert werden.

Mit freundl. Grüßen

Bernd Wacker
 

1 Antwort

Die OGD muss den U-Wert erreichen. 

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