Hallo Kollegen,
ist eine Maßnahme Förderfähig bzw. kann ich die Maßnahme und die Kosten in der TPN angeben, auch wenn Sie damals in der TPB nicht angekreuzt wurde?
Als Beispiel habe ich in der TPB nur die Fenster mit einem Uw-Wert von 0,95 angekreuzt. Nun möchte unser Kunde aber stattdessen die Fenster nur ertüchtigen lassen. Muss die TPB geändert werden?
Auch wenn mich diese Frage schon seit Jahren beschäftigt, habe ich noch nie eine eindeutige Aussage bekommen.
Mehrere Mails an das BAFA und immer eine andere Antwort.
1. Antwort war: Nein nicht möglich. Nur genau die Maßnahme darf in der TPN angegeben werden, die auch in der TPB angekreuzt wurde.
2. Antwort war: Ja geht, wenn die Maßnahme die selbe (angekreuzte) Bauteilgruppe betrifft.
3. Antwort war: Ja es geht, da in der Zusage ja auch die Rede ist von "Maßnahmen an der Gebäudehülle". Also kann man auch in der TPN alle Maßnahmen an der Gebäudehülle angeben, die man durchgeführt hat.
Auch in einem Webinar vor wenigen Monaten hat der Mitarbeiter von dem BAFA die 3. Antwort gegeben.
Entschuldigt bitte, falls die Frage schon gestellt wurde.
Angenehmen Start in die neue Woche euch
Nach meinem Stand ist Antwort 2 richtig.