Guten Tag zusammen, ist im Rahmen der Energieberatung bzw. der Erstellung eines iSFP für eine WEG ein Erläuterungsgespräch in einer Eigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung zwingend erforderlich?
Und falls ja, muss die Verwaltung dabei auch anwesend sein? Ich denke schon, da diese ja auch im Namen der WEG die "Erklärung nach Durchführung der Energieberatung" unterschreiben sollte. Diese veranlasst ja auch die Begleichung der Rechnung, da diese die Finanzen verwaltet.
Danke schonmal vorab für die Antworten.
2 Answers
Die aktuelle Erklärung nach Durchführung muss nur noch vom durchführenden Energieberatungsunternehmen unterzeichnet werden.
um zu antworten.
Ich denke: Nein, eine solche Erläuterung ist optional und kann auch zusätzlich gefördert werden. Eine Erläuterung, kann auch tel. sein, gegenüber dem Kunden ( Verwalter) ist Pflicht.