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Energieeffizienzklasse Pufferspeicher bei "Optimierung der Heizungsanlage"

Hallo zusammen,

ein Mühlengebäude wird bisher mit einem Gas-Brennwert-Gerät beheizt. Im Gebäude ist eine Turbine eingebaut, die bei mittlerem Wasserstand 10kW Strom erzeugt. Der Müller möchte diesen Strom künftig nachts, wenn seine Mahlwerke nicht laufen, nicht mehr komplett einspeisen, sondern für die Heizung nutzen. Eine Wärmepumpe scheidet aus.

Umgesetzt werden soll dies nun mit einem Pufferspeicher mit Frischwasserstation, der über zwei elektrische Heizstäbe beheizt wird.

Das Ganze soll als "Optimierung der Heizungsanlage" gefördert werden. In der Richtlinie steht beim Punkt Wärmespeicher, dass diese mindestens eine Effizienzklasse von A aufweisen müssen:

 

4.1.3 Speicherung und Sonstiges

  • –  Ersatz, Erweiterung und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern:

    Wärmespeicher sind förderfähig, wenn sie Effizienzklasse A oder A+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 812/2013 errei- chen oder ihre Warmhalteverluste S in Watt in Abhängigkeit vom Speichervolumen V in Litern weniger als 8,5 W + 4,25 W/l · V0,4 gemäß Verordnung (EU) Nr. 814/2013 betragen.

Die meisten der Speicher, die auf dem Markt sind, haben nur Effizienzklasse  C – auch die Speicher, die ich in vielen  Pelletheizungsanlagen meiner Kunden gefördert bekommen habe. Gilt dieses Kriterium also nur für die "Optimierung von Heizungsanlagen" oder wie ist das zu verstehen? Weiß jemand da genaueres?

 

 

 

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