Bei einem Gebäude soll bei der Außenwand die Einblasdämmung durch einen Fachhandwerker durchgeführt werden. Dies wäre über § 35c EStG förderfähig. Kann ein Anstrich mitgefördert werden, wenn dies in Eigenleistung durchgeführt wird und nur für das Material Rechnungen vorliegen?
2 Answers
Meine Antwort richtet sich nicht nach dem § 35c EStG sondern nach BEG EM.
um zu antworten.
Guten Tag,
im Infoblatt zu den Förderfähigen Kosten habe ich auf Seite 6 folgendes gefunden. BEG EM
Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Bei separatem Kauf des Materials können die auch die Materialkosten als Teil der förderfähigen Kosten angesetzt werden, wenn die Anbringung beziehungsweise der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt.
Eigenleistung ist also zu 100% nicht mehr möglich, wenn man das Material gefördert haben möchte.
Eine Bestätigung zum fachgerechten Einbau durch den Energieberater wie bei der KFW ist nicht mehr möglich.
Selbst ein Fachmann (z.B. Zimmermann) darf an seinem eigenen Haus die Glaswolle mit Dampfsperre nicht selbst einbauen, da dies unter Eigenleistung fällt. Das Gilt natürlich auch für die Dacheindeckung,......
Viele meiner Bauherren sind Handwerker und können sich durch Eigenleistung unter meiner Aufsicht ein Menge Geld sparen.
Ich denke diese extrem schwachsinnige Änderung wir es ab dem 01.07.21 auch beim Effizienzhaus Neubau und Sanierung geben.