Guten Morgen.
Es geht um eine BEG EM für eine energetische Dachsanierung. Ich bin als EEE eingebunden und wir befinden uns gerade in der Antragsphase.
Aus steuerlichen Gründen sollen beide Ehepartner auf der Schlussrechnung stehen.
Wie verhält es sich, wenn allein die Ehefrau Antragstellerin ist? Sollte der Antrag als "Zusammenschluss von Privatpersonen" gestellt werden? Zählen da auch Eheleute darunter?
Danke für Eure Unterstützung.
2 Antworten
Mir erschließt sich das Problem der Fragestellerin nicht: Man macht sich Gedanken zu "steuerlichen Gründen". Wird die Maßnahme jedoch als BEG EM gefördert, darf diese Rechnung ohnehin nicht nochmals an anderer Stelle als Ausgabe aufgeführt werden.
um zu antworten.
Die Regelung ist, dass der Antragsteller/die Antragstellerin auf der Rechnung genannt sein muss. Es kann dabei sobar ein anderer Rechnungsempfänger sein.